Niesbrauch-Holz

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie meinst du das mit wieviel. Grundsächlich kannst du durch den Nießbrauch alles ernten "Anders als die Grunddienstbarkeit und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit gewährt der Nießbrauch dem Nießbraucher nicht nur einzelne Nutzungsrechte, sondern das Recht zur umfassenden Nutzung des belasteten Gegenstands. Darin enthalten ist die Ziehung von „Früchten“ (§ 99 BGB), also der Erzeugnisse und sonstigen Ausbeute des Gegenstandes: Sachfrüchte sind z. B. die Ernte bei einem landwirtschaftlichen Grundstück oder die abgebauten Steine eines Steinbruches, Rechtsfrüchte die Miet- und Pachtzinsforderungen." Was von Forstwirtschaftlicher Seite her los ist kann ich dir nicht sagen, aber dafür musst wie schon viele geschrieben haben einfach mal den Förster aufsuchen oder zum Forstamt gehen. Ich weiß aber dass es in unserer Region sogar Schulungen für Privatwaldbesitzer gibt, in denen sie über die Pflege der Wälder unterrichtet werden. Dies mach auch Sinn, denn gepflegte Wälder wachsen schneller zu und bilden eine nachhaltige und zukunftssichere Einkommensquelle.


Kaesemamsell 
Fragesteller
 28.05.2012, 22:18

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Es handelt sich um 10 ha Wald, wo ich notariell als Niesbraucher eingetragen bin. Ich muss dem Eigentümer (=Übernehmer) die Bäume anzeigen, die er fällen muss. Aufforsten muss ich dann wieder. Soweit wäre alles klar gewesen, nur wurde mir von verschiedenen Seiten gesagt, ich dürfte das trotzdem nicht machen. Ich werde mich beim zuständigen Forstamt erkundigen, wie es forstrechtlich aussieht. Es dürfte dem aber nichts im Wege stehen, da es sich um lauter schlagreifes Holz (sehr alter Bestand ) handelt. Nochmals danke Kaesemamsell

Gleich eine neue Frage, vielleicht kann mir da auch jemand was schreiben.

0

Hallo an Alle, die mir geantwortet haben und an Alle Interssierten,

also, es stimmt, wie sigi 1910 schon sagte: Der Ertrag gehört zu 100% dem Nießbraucher.

Wenn es forstrechtlich in Ordnung ist, kann der Nießbraucher soviel schlagen, wie er will. Vorraussetzung: Es steht im Übergabevertrag "unbeschränktes Holzschlagerecht". Es dürfen keine weiteren Einschränkungen eingetragen sein.

Bei Unklarheiten wegen dem Forstrecht, kann man sich durch einen Forstbediensteten die Bäume auszeichnen lassen, so ist man auf der sicheren Seite. Auch ein Kahlschlag wäre möglich, wenn es von forstrechtlicher Seite in Ordnung ist.

Wenn jemand noch mehr wissen möchte, kann er mir ja eine PN schreiben, weiß ja jetzt genau Bescheid.

Viele Grüße Kaesemamsell

der nur der eigentümer kann bestimmen, welche bäume geschlagen werden sollen/dürfen, eigenhändig würde ich es nicht mache, wenn er die verwaltung nicht an einer försterei abgegeben hat (meist üblich)


Siggi1910  28.05.2012, 19:46

Der Verfasser hat das Nießbrauchrecht, ihm gehört was da wächst und er kann damit machen was er will, da kann der Eigentümmer gar nichts dagegen tun. Es sei den es wurden -falls das überhaupt möglich ist - Einschränkungen an dem Nießbrauch eingetragen.

0

Da kann man dir beim zuständigen Forstamt bestens weiter helfen.

Frage beim Forstamt nach


Kaesemamsell 
Fragesteller
 28.05.2012, 09:16

auch, wenn es sich um einen Privatwald handelt?

0