Nicht so verstanden?

1 Antwort

Laut StVO § 42 Abs. 4 dürfen Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 2,8 t auf besonders gekennzeichneten Gehwegen parken.

https://www.fuehrerschein-bestehen.de/Erklaerungen/bis-zu-welcher-zulaessigen-gesamtmasse-duerfen-fahrzeuge-auf-besonders-gekennzeichneten-gehwegen-geparkt-werden-2-2-12-102

Das ist das Schild dazu:

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Führerscheinprüfung)

KikiKuku510 
Fragesteller
 14.07.2019, 15:31

Vielen Vielen Dank! :)

0