Nicht krankenversichert. Trotzdem zum Arzt?

8 Antworten

Die Karte könnte nicht lesbar werden beim Arzt. Wahrscheinlich würdest du zu deiner krankenversicherung geschickt werden. Du kannst es versuchen. Wenn die Karte an dem Gerät als gültig gilt, kannst du normal rein zum arzt


JollySwgm  23.10.2019, 13:00

Ob die Karte lesbar ist oder nicht ist relativ egal.

Wenn du weißt das du nicht versichert bist und trotzdem mit der Karte zum Arzt gehst könnte man das als Betrug ansehen.

fischer44  23.10.2019, 18:21
@JollySwgm

Jolly ich wusste auch nicht, dass ich nicht krankenversichert war, ging zum arzt und das Gerät hat die Karte nicht akzeptiert, weil ich nicht versichert war.

Jeder ist gesetzlich krankenversichert. Egal ob arbeitslos, in Ausbildung oder arbeitend. Bevor du selbst in eine Krankenversicherung eintrittst, bist du über die deiner Eltern mitversichert.


ZrrAQ3  23.10.2019, 12:45

falsch im Rahmen vom Sozialgesetzbuch kann man durch Hartz 4 Sanktionen seinen Anspruch auf Krankenversicherung verlieren!!!!!!

Bonye  23.10.2019, 12:46
@ZrrAQ3

ok, liest sich aber nicht so als sei dies hier gegeben.

EinAlexander  23.10.2019, 12:53
Jeder ist gesetzlich krankenversichert.

Ganz und gar nicht. Kein Selbständiger ist gesetzlich krankenversichert. Und wer aus seiner Krankenversicherung - aus welchem Grund auch immer - rausfliegt und sich nicht bei einer anderen neu anmeldet, ist ebenfalls nicht krankenversichert.

fischer44  23.10.2019, 12:48

Das stimmt nicht. Ich wohnte bei meinen eltern und verlierte meine versicherung, weil ich keine Ausbildung hatte. Musste meine versicherung mit meinem nebenjob bezahlen. Weil die Eltern arbeitstätig waren und nicht vom amt bezogen, musste ich es zahlen

Bonye  23.10.2019, 12:51
@fischer44

https://www.krankenversicherung.net/gesetzliche-krankenversicherung#voraussetzungen

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern sind Kinder in der Regel beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert und erhalten innerhalb der  gesetzlichen Versicherung einen Grundschutz. In der  privaten Krankenversicherung wird für jedes Kind ein  eigener Beitrag erhoben, dessen Höhe je nach Leistung variiert. Damit ein Kind privat versichert werden kann, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls in der Privaten sein. Sind beide Elternteile privat versichert, besteht keine Möglichkeit das Kind in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Du kannst in jedem Fall bei einem Arzt einen Termin ausmachen und zu ihm gehen. Falls Du jetzt wirklich nicht mehr krankenversichert sein solltest (vorher klären!), dann musst Du dich bei der Terminvereinbarung als "Selbstzahler" anmelden.

An Deiner Stelle würde ich heute noch zur Krankenkasse fahren und alles regeln, was nicht telefonisch zu klären ist.

Wenn Du nämlich nicht krankenversichert bist, musst Du den Arzttermin selbst bezahlen.