Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ?

3 Antworten

Weil das Testament gültig ist, wenn es der Erblasser schreibt.

Er muss es niemand zeigen - mit niemandem darüber reden

ulrich1919  13.01.2021, 21:10

Es muss aber irgendwie zugänglich sein nach dem Tode.

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frodobeutlin100  13.01.2021, 21:16
@ulrich1919

er kann es bei Gericht hinterlegen oder bei einem Notar (die Lesen aber nicht was drinsteht)

oder er legt es irgendwo in die Wohnung in der Hoffnung das es gefunden und auch umgesetzt wird

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Im Gegensatz zu anderen Willenserklärungen, wie Bestellungen oder Verträge, braucht der Erblasser das Testament nicht an die Betroffenen gegen Empfangsquittung zuzustellen. Die Hinterlegung an einer bestimmten Stelle (Notar oder Testamentvollstrecker) genügt.

Wem gegenüber soll man denn den Empfang der WE bestätigen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht