Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ?
Hallo kann mir vielleicht jemand kurz und knapp erklären warum ein Testament eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ist ?
danke schonmal im Voraus :)
3 Antworten
Weil das Testament gültig ist, wenn es der Erblasser schreibt.
Er muss es niemand zeigen - mit niemandem darüber reden
er kann es bei Gericht hinterlegen oder bei einem Notar (die Lesen aber nicht was drinsteht)
oder er legt es irgendwo in die Wohnung in der Hoffnung das es gefunden und auch umgesetzt wird
Im Gegensatz zu anderen Willenserklärungen, wie Bestellungen oder Verträge, braucht der Erblasser das Testament nicht an die Betroffenen gegen Empfangsquittung zuzustellen. Die Hinterlegung an einer bestimmten Stelle (Notar oder Testamentvollstrecker) genügt.
Wem gegenüber soll man denn den Empfang der WE bestätigen?
Es muss aber irgendwie zugänglich sein nach dem Tode.