Neuer 125er Führerschein - in Schweiz fahren möglich?

6 Antworten

Salue

Führerscheine die von einem Nachbarland ausgestellt sind, werden in der Schweiz anstandslos anerkannt. Wie der Weg zu diesem Führerschein war, ist irrelevant.

Ausnahme: Um eine 125er zu fahren, muss man zurzeit in der Schweiz 18 Jahre alt sein. Ab 2021 ändert sich das, ab dann kann man direkt mit 16 den Führerschein auf 125er Maschinen absolvieren.

Falls Du in der Schweiz die Autobahn benützen möchtest, brauchst Du eine Vignette, auch an Motorrädern.

Tellensohn

riodejan 
Fragesteller
 29.01.2020, 14:16

Danke dir für die Auskunft. Hast du irgendwelche Quellen oder Belege, dass dies so ist? Da ich 25 bin, sollte dies kein Problem darstellen.

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Tellensohn  29.01.2020, 14:21
@riodejan

Es ist definitiv so. Diese Nachbarländer haben einen Vertrag, dass sie die nationalen Führerscheine gegenseitig anerkennen.

Früher durften sogar Mofafahrer aus der Schweiz mit ihren 30 km/h Taschengeldverdunster ab 14 Jahren in Deutschland fahren. Inzwischen geht dies aber nicht mehr, weil die Länder bei den Mofa- und Traktoren-Führerscheinen nicht die gleiche Regelung haben.

Bei all den übrigen Führerscheinen jedoch hat sich die Schweiz vollumfänglich der EU-Regelung angepasst.

Tellensohn

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riodejan 
Fragesteller
 29.01.2020, 15:10
@Tellensohn

"Es ist definitiv so" - ich lese im Internet aber genau das Gegenteil. Der Führerschein wird B196 heissen und nicht A1, was die Sache natürlich komplizierter macht.

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Tellensohn  29.01.2020, 15:40
@riodejan

Artikel 42 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51) sieht vor, dass Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen dürfen, wenn sie:

  • einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen oder
  • einen gültigen internationalen Führerausweis (nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr [SR 0.741.11] oder nach dem Übereinkommen über den Strassenverkehr [SR 0.741.10]) besitzen und zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis vorweisen können.

Ein nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt dessen Inhaberin oder Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde.

Für Dich interessant ist der Satz "einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen". Damit ist der nationale Führerausweis von Deutschland gemeint. Darfst Du in Deutschland damit Dein Fahrzeug lenken, darfst Du es auch in der Schweiz.

Also nur zu, achte auf die teure "Expresszuschläge" in der Schweiz. Übrigens ist das Jura-Gebirge, nur rund 25 von der Landesgrenze weg, ein traumhaft schönes Töff-Gebiet. Die Strassen sind schmal, kurvig und es geht ständig hoch und runter.

Sollte Dir eine nagelnde Royal Enfield Diesel begegnen (den Sound kannst Du nicht überhören) grüss mich freundlich.

Dein Tellensohn

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Du erwirbst nicht die Fahrerlaubnis A1,

Das Du, um die B mit Schlüsselnummer 196 erwerben zu können,

mindestens 25 Jahre alt sein,

mindestens fünf Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein,

und nicht nur einen Schnellkurs, sonder neun 90-minütige Fahrten absolvieren mußt,

ist dir auch bekannt?

Die B196 gilt NUR in Deutschland. Es gibt keine B196 in der Schweiz.

riodejan 
Fragesteller
 29.01.2020, 15:02

Danke für die sehr hilfreiche Antwort! Habe alle Voraussetzungen um die Schlüsselnummer 196 zu erwerben. Dass es keine B196 in der Schweiz gibt ist so nicht ganz korrekt, da man auch in der Schweiz mit dem Führerschein Klasse B mit einem "Schnellkurs" ähnlich wie in DE dann 125er fahren darf.

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Du bekommst damit nicht den A1-Führerschein, lediglich B wird um die Schlüsselzahl 196 erweitert, was heißt du darfst (grob gesagt) Motorräder der Klasse A1fahren, hast aber durchaus mehr Restriktionen als beim A1 (Gewicht, Leistung und Verhältnis Gewicht zu Leistung). In Italien brauchst du beispielsweise nur B um Krafträder zu fahren, obwohl es ebenso EU ist. Im Zweifel würde ich also nicht in die Schweiz fahren mit B196, die Bußgelder dort sind happig. Nur wenn es ausdrücklich gleichgestellt ist, Schweiz ist nunmal nicht EU.

Habe gelesen dass der Führerschein nur in Deutschland gültig ist.

sorry, was wird daran nicht verstanden? das ist ein ausschließlich nationaler Führerschein. Dieser berechtigt die A1-Klasse zu führen. Ausgeschlossen ist der Aufstieg durch den Stufenführerschein, zum A2.

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden,...

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/

Ist das deutlich genug?

riodejan 
Fragesteller
 29.01.2020, 13:38

Nein, ist es nicht. Ich kann verstehen wenn man damit in Ländern, wo es einen Extra-Führerschein bedarf, nicht fahren darf. Aber ich frage explizit für die Schweiz da sie dort schon lange das selbe System haben, wie es nun in Deutschland eingeführt wurde.

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wattdennnu2  29.01.2020, 13:40
@riodejan

Deutlicher kann ich und der ADAC es nicht ausdrücken.

Noch einmal: Du darfst mit dieser Fahrerlaubnis nur in Deutschland fahren. Was ist daran so schwer verständlich, dass man auch noch darüber diskutieren muss?

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riodejan 
Fragesteller
 29.01.2020, 13:49
@wattdennnu2

Oh gott, du bist echt Deutschland in Person... :D

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DerBayer80  29.01.2020, 13:59
@riodejan

Er hat aber recht. Der Artikel ist so eindeutig, da muss man nicht mehr fragen

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Fraganti  29.01.2020, 14:00
@wattdennnu2

Du willst also behaupten, dass die Schweiz keine EU Führerscheine der Klasse A1 anerkennt? Und das willst du auch noch dem ADAC in den Mund legen?

Auf dem Führerschein steht nicht drauf, auf welche Art du ihn bekamst.

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diePest  29.01.2020, 14:23
@Fraganti

Auf dem Führerschein steht aber nicht A1 ... sondern B196. ^^

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wattdennnu2  29.01.2020, 16:41
@riodejan

Welche Medikamente hast du eingenommen, oder hast du welche vergessen?

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