Neue dachfenster / Rückbau wegen Denkmalschutz

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr für die Maßnahmen keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung habt könnt ihr zum Rückbau verpflichtet werden und sogar Bußgeld und Zwangsgeld aufgebrummt bekommen. Machen könnt Ihr nur etwas gegen Auflagen, die "unzumutbar" sind, d.h. deren Kosten sich nicht aus dem Gebäude heraus selber tragen. Euer Vermögen spielt dabei keine Rolle.

Andererseits hättet ihr bei rechtzeitiger Genehmigung alle Baukosten zu 90% von der Einkommensteuer abschreiben können.

Die unter 1 bis 3 aufgeführten Argumente sind keine Argumente für Ausführungen ohne Genehmigung. Wenn Ihr einen Architekten beauftragt habt könnt ihr ihn auf Schadenersatz verklagen, denn der hätte sich um die denkmalschutzrechtliche Genehmigung kümmern müssen und Euch dies alles sagen müssen.

larsxxx 
Fragesteller
 26.09.2013, 19:39

ich schreibe dann, wie es ausgegangen ist.

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larsxxx 
Fragesteller
 27.09.2013, 14:55
@larsxxx

Hallo, die Frau vom Denkmalamt hat sich heute das Dach besehen und Fotos gemacht. Es sei alles in Ordnung. Sie war alleine da, wer weiß, ob es zu meheren anders gewesen were. Sie war nett und sagte, das es schon lange keine Zuschüsse mehr gibt, aber man kann alle Unkosten bei der Steuer absetzen. Entsprechende Formulare werden uns noch zugeschickt. Da wir keine Mieter haben, ist es gut wenn wir die Unkosten über den denkmalschutz absetzen.

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larsxxx 
Fragesteller
 27.09.2013, 15:13
@larsxxx

Es ist natürlich immer noch Pflicht vor beginn der Baumasnahmen sich beim Denkmalamt zu melden.

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larsxxx 
Fragesteller
 01.10.2013, 20:22
@larsxxx

den Antrag müssen wir nun nachträglich stellen. einer reicht

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Seehausen  01.10.2013, 21:57
@larsxxx

Was meinst Du mit "einer reicht"?? Natürlich reicht ein Antrag für alle Fenster etc; wenn Ihr aber Zuschüsse oder die Bescheinigung für Steuerabschreibung beantragen wollt müsst ihr gesonderte Anträge stellen.

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larsxxx 
Fragesteller
 06.10.2013, 12:25
@Seehausen

Da hast du recht. es bezog sich viel mehr darauf, das Jedes Familienmitglied ein Antragsformular per Post bekommen hat. Es reicht, wenn nur ein Familienmitglied den Antrag stellt.

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Lange Frage und ganz kurze Antwort:

Ja, die Forderung kann und wird voraussichtlich auch kommen.

larsxxx 
Fragesteller
 26.09.2013, 15:23

danke für deine schnelle antwort. Ich lass mich überraschen.

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Hallo Larsxxx,

mich würde mal interessieren, wie es weiter gegangen ist mit dem Denkmalamt: musstest du was Rückbauen, Schadesersatz oder Strafgelder zahlen?