Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Ja, da passt etwas nicht. Der Abrechnungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 ist in Ordnung. Warum sollte der Januar dann nochmals abgerechnet werden??

Kleinreparaturen haben nicht mit der Betriebskostenabrechnung zu tun. Im geschilderten Fall sind das auch keine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen, da der festgelegte Betrag überschritten wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Eine Teilberechnung von Kleinreparaturen ist nicht statthaft.

Der Gesamtbetrag ist viel zu hoch, also müsste Ihr gar nichts bezahlen, also auch nicht einen Anteil.

Die Reparaturkosten sind wesentlich höher, also keine Kleinreparatur. Hier einen Abzug für eine Kleinreparatur zu berechnen ist nicht statthaft