Nebenkosten Erhöhung?

4 Antworten

Diese extreme Erhöhung der Vorauszahlung ist hier unrechtmäßig seitens des Vermieters verlangt. Da das eine einseitige Mietvertragsänderung darstellt, musst du dem nicht folgen, zulässig wäre bei deinen Daten eine monatliche Erhöhung von 26 EUR (1/12 der Nachzahlung) ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Alles drüber wäre zu vereinbaren.

Lege also Einspruch ein (Einwurfeinschreiben) und zahle fortan die zulässige Erhöhung + eines von dir gebilligten Mehrbedarfes. Das teilst du so in deinem Schreiben dem Vermieter mit.

Was die Anwältin dir gesagt ist völlig korrekt.

Sie hätte dir aber auch gleich sagen können das Du die Vorauszahlungen selbst anpassen darfst.

BGB § 560 Abs. 4 gibt dir das Recht dazu.

Bedenke aber das ja, wie hinreichend bekannt, die Kosten, vor allem für Heizenergie zum Teil extrem gestiegen sind.

Heißt für 2023 kann die Nachzahlung, trotz Erhöhung um jetzt 60 €, wesentlich höher ausfallen.

Wie würdet Ihr da vorgehen?

Genau so, wie es die Anwältin vovrschlägt, d.h. um 60 € erhöhen. Die Energiepreise sind ja massiv gestiegen, so dass die Erhöhung des Vermieters entsprechend ausfällt.

Wenn es eine plausible Erklärung gibt, kann die Erhöhung gerechtfertigt sein. Die Abschätzung dazu würde ich mir zeigen lassen.