Nebenjob während einer Umschulung?

1 Antwort

Das Wichtigste zum Thema „Umschulung und Minijob“ kurz und knapp zusammengefasst:
  1. Grundsätzlich dürfen Teilnehmer an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Umschulung einen geringfügig bezahlten Job ausüben.
  2. ALG-1-Empfänger müssen beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit bei diesem Job maximal 15 Stunden betragen darf. Das Nebeneinkommen kann in bestimmten Fällen auf die Leistungen angerechnet werden.
  3. Auch Hartz-4-Empfänger dürfen einen Minijob während einer Umschulung ausüben. Ihr Einkommen für den Job wird dabei gemäß den Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) auf die Leistungen angerechnet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gutetage88 
Fragesteller
 13.02.2020, 22:57

Vielen lieben Dank.

In welchen Fällen wird es nicht angerechnet?

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