Nebenjob während einer Umschulung?
Wird der Lohn von einem Nebenjob während einer Umschulung vom Arbeitsamt immer noch angerechnet?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Nebenjob, Ausbildung und Studium
- Grundsätzlich dürfen Teilnehmer an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Umschulung einen geringfügig bezahlten Job ausüben.
- ALG-1-Empfänger müssen beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit bei diesem Job maximal 15 Stunden betragen darf. Das Nebeneinkommen kann in bestimmten Fällen auf die Leistungen angerechnet werden.
- Auch Hartz-4-Empfänger dürfen einen Minijob während einer Umschulung ausüben. Ihr Einkommen für den Job wird dabei gemäß den Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) auf die Leistungen angerechnet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vielen lieben Dank.
In welchen Fällen wird es nicht angerechnet?