Nebengewerbe Ruhen lassen?

3 Antworten

Du darfst nicht beschäftigt werden (von deinem Arbeitgeber). Ob du weiter deinem eigenen Gewerbe nachgehst sollte wohl deine persönliche Entscheidung sein. Klär mit deinem Arzt ab, ob dein Nebengewerbe dir oder deinem ungeborenen Kind schaden könnte. Gleichzeitig solltest du evtl. einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) anfragen, wie es vom rechtlichen Aspekt aussehen würde, wenn du einerseits ein Beschäftigungsverbot hast, aber gleichzeitig deinem eigenen Gewerbe nachgehst.

User1702 
Fragesteller
 07.12.2011, 10:20

Ich möchte nicht mehr im Gewerbe arbeiten, da ich es körperlich nicht schaffe.

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user1245  07.12.2011, 10:55
@User1702

Lass es ruhen, du brauchst dafür nichts zu tun. Am Ende des Geschäftsjahres machst du deine Steuererklärung und gibst nur die Zeit an, in der du tätig warst.

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Das Nebengewerbe kommt ja nur bei deiner Steuererklärung zum Tragen. Das heißt, du musst im Grunde genommen gar nix machen :)

Dann ist es das beste du lässt es ruhen.