Nchteilsausgleich Mutismus?

4 Antworten

Wenn der Mutismus als Behinderung anerkannt und auch diagnostiziert ist müsste es den denke ich geben ja, zumindest in der Form das dir ne alternative Leistung angeboten werden müsste o.ä. um die Note festzulegen (Bspw. ein Aufsatz schreiben oder sowas). Mit Mutismus selbst kenne ich mich leider nicht aus, habe aber einen Bruder der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich hat und der darf z.B. aufgrund seiner Behinderung dann statt Vorträge mündlich zu halten diese schriftlich vorlegen. Wenn du unsicher bist würde ich ggf. mal eine E-Mail an das Schulministerium oder so schreiben, oder wenn du auf eine Inklusionsschule gehst an den jeweils zuständigen (an "normalen" Schulen haben die ggf. leider selbst keine Ahnung, habe das leider schon oft mitbekommen).

Wenn du diagnostizieren Mutismus hast, dann kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen.

Also z.B. Eine alternative Leistungserbringung über Video oder Tonband...

Müsste das sein, und allen Prüfungen und Aufrufen werden schriftlich gemacht.

Unter diversen Voraussetzungen, ja.