Nageldesign als Hobby

5 Antworten

Mit dem Geld nehmen,weiß ich leider nicht so Bescheid.Ich weiß aber,dass Du bis zu 100€ dazu Verdienen darfst ohne jemanden Rechenschaft ablegen zu müssen.Wäre es nicht eine gute Idee,wenn Du ein Nagelstudio aufmachen würdest?Wenn Du dass richtig drauf hast,wäre das doch eine sehr gute Alternative.Wie Du dich auch immer Entscheiden tust,ich wünsche Dir viel Glück und Freude bei Deinen Hobby,lg Panzner...

Jorgfried  11.12.2012, 09:36

bis zu 100€ dazu Verdienen darfst

Unsinn - wo steht das?

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Geochelone  11.12.2012, 19:06

"Ich weiß aber,dass Du bis zu 100€ dazu Verdienen darfst ohne jemanden Rechenschaft ablegen zu müssen." - So ein Blödsinn !

Selbst wenn eine Firma Verluste macht, muss sie ein Gewerbe anmelden. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht !

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Dirk-D. Hansmann  12.12.2012, 07:29
@Geochelone

Panzner meint sicherlich den anrechnungsfreien Betrag bei Hartz 4. Obwohl der auch falsch ist, aber da spricht man auch immer von diesen 100 €.

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Hi Nail!

Mache einfach zwei Dinge: Termin oder Anruf beim Gewerbeamt. Brauchst Beratung ob Du zur Meldung verpflichtet bist oder nicht.

Oder schreibe einen Brief. Wichtig ist in beiden Fällen das mindestens so genau wie oben zu schildern. Zusätzlich auch ob und wie noch weitere Kundinnen dazu kommen sollen, ob da auch an Kolleginnen gedacht wird oder nicht. Oder wenn die von selber kämen. Was machst Du dann?

Brief hat natürlich den Vorteil, dass Du hinterher was schriftliches hast und Du kannst Dich darauf berufen. Niemand kann Dir also Fahrlässigkeit unterstellen. Dumm nur, wenn darin ein Hinweis enthalten ist, den man in zwei Jahren vergessen hat und dann nicht beachtet! Dann sieht es nämlich böse aus.

Und schreibe dem Finanzamt das so wie oben, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann brauchen die Freundinnen nur das Verbrauchsmaterial zu bezahlen, keinen "Maschinenanteil" oder Fahrtkosten? Keinen anderen Aufschlag? Kein Trinkgeld?

Das verbunden mit der Frage ob das als Hobby eingestuft wird, also nicht in die Steuererklärung gehört oder eben nicht als Hobby und damit eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Finanzamtes darstellt.

Viel Erfolg!

wenn du das als mobiles gewerbe anmeldest, dann musst du bis zu einer bestimmten grenze keine steuern zahlen.

du brauchst eine einfache buchführung (einnahmen, ausgaben) und die meldung beim finanzamt. wie hoch dein nebenverdienst sein darf, fragst du am besten gleich dort nach.

wenn du unter die "nagler" gehen möchtest, dann wäre vielleicht auch ein entsprechendes forum für dich sinnvoll. u.a. kannst du von den mädels da auch viele fachliche tips bekommen :)

viel erfolg :)

Jorgfried  11.12.2012, 20:30

Da muss ich leider widersprechen.

Da sie einen Job hat, liegt sie sicher mit dem Einkommen bereits über dem steuerfreien Existenzminimum, zahlt also ab dem 1. Euro Gewinn (nicht Umsatz) Einkommenssteuern. Falls sie ein Gewerbe anmeldet.

Eine Grenze noch oben gibt es nicht. Auch mit einem Nebenverdienst darf man Milionen einnehmen - wenn man den kann.

Aber da es sich hier nur um ein Hobby mit Kostenbeteiligung handelt, liegt kein Gewerbe vor.

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snugata  14.12.2012, 19:04
@Jorgfried

lieber jorgi,

von dir lass ich mich immer gern eines besseren belehren :)

lgchen :)

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Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du die Absicht hast, Gewinn zu erzielen. Freibeträge gibt es dabei nicht.

Was du vorhast ist nur Hobby. Das Geld deckt vielleicht gerade so die Kosten, so dass kein Gewinn anfällt. Also kein Gewerbe.

Geochelone  11.12.2012, 19:05

Richtige Antwort !

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Dirk-D. Hansmann  12.12.2012, 07:27
@Geochelone

Halt mal, langsam. Gewerbe im steuerlichen Sinne - Gewinnerziehlungsabsicht. Überhaupt keine Frage. Aber nach Gewerberecht? Ist da nicht der Auftritt entscheidend? Sprich öffentlich werben. Eingerichtetes Räumchen für die Tätigkeit wo auch "Kunden" empfangen werden. Egal ob steuerlich i.O. oder nicht.

Außerdem hatte ich bisher keine Nagel-Designerin und mir ist auch klar, dass es sich nicht um medizinische Fußpflege handelt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es Hygienevorschriften gibt. Deren Einhaltung notiert werden sollte.

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Jorgfried  12.12.2012, 13:12
@Dirk-D. Hansmann

Gullop - alles nicht zutreffend. Der "Auftritt" ist unerheblich. Ich arbeite auch von zu Hause aus und mache keine Werbung. Trotzdem betreibe ich ein Gewerbe mit relevanten Umsätzen und lebe davon - also vom Gewinn.

Trifft bei diser Frage aber alles nicht zu.

Nageldesigner ist weder ein geschützter Beruf, noch gibts dafür irgendwelche Kontrollen oder Vorschriften. Vorallem nicht, wenn es nur privat unter Freunden gemacht wird, ohne Geld zu "verdienen".

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Wenn du kein Geld dafür nimmst dann kannst du das machen sonst muss du das Versteuern...