Firmenname für WEG-Hausverwaltung?

2 Antworten

Hallo,

so frei bist du gar nicht in der Wahl dafür.

Denn die Hausverwaltung wird von der Gewerbeordnung im §34 erfasst.

Daher sind nur folgende Rechtsformen zulässig:

-Einzelunternehmen

-uG (Unternehmensgründung)

-GmbH

und sonst nichts. Nebenbei bemerkt ein "Kleinunternehmen" gibt es nur in steuerrechtlicher Sicht.

Hi,

deine Firmierung oder dein Firmenname ist eher unwichtig!

Wichtig ist NUR deine gute Arbeit und die Zufriedenheit deiner Kunden!

Daher empfehle ich dir deinen Namen auch als Firmennamen zu benutzen.