Welche Voraussetzungen muss ich als Mobiler Friseur ohne Meisterbrief erfüllen?

7 Antworten

Hallo Kofirstface

schreib doch folgendes: "Die branchenspezifischen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als mobiler Friseur sind: Gewerbeanmeldung (bei Eintrag in der Handwerksrolle) bzw Reisegewerbe (ohne Eintrag in die Handwerksrolle)" Das war's

Weitere branchenspezifische gibt es nicht. Die Beitragspflicht in der Rentenversicherung ist unabhängig davon und nicht branchenspezifisch.

Entweder betreibst du dein Unternehmen als Reisgewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle mit allen Einschränkungen, dann benötigst du auch keinen Meister oder eine Ausnahmegenehmigung oder du machst deinen Meister fertig bzw. beantragst bereits während der Schule einen Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer und kannst dann auch schon vorher durchstarten.

Reisegewerbe bedeutet, dass du dich im Bezug auf deine Werbetätigkeiten einschränkst, du darfst unter normalen Umständen nicht werben, ja, auch hier gibt es Grauzonen, bei denen man das Gesetz "umgehen" kann. Du arbeitest auch nicht auf Termingeschäft. Also keine Terminanahme von deiner Seite per Telefon o.ä. Verstößt du dagegen erhältst du im schlimmen Fall eine Strafe.

Etwas Werbung in eigener Sache. Wir sind ein Netzwerk von mobilen Friseuren und unterstützen dich nicht nur bei deinen Fragen, die du gerade stellst sondern auch später dabei sehr schnell Kunden zu gewinnen und deutlich geringere Investitionen zu haben, schau mal bei uns vorbei, wir freuen uns über Zuwachs.
Bei unseren Partnern wird der Existenzgründerzuschuss im Übrigen eher gewährt, da wir die Wirtschaftlichkeit unserer Partnerbetriebe mittels Betriebswirtschaftlicher Auswertungen von Steuerberatern nachweisen können. Unsere Onlineplattform vermittelt so viele Kunden, dass man mit diesen eine Existenz bestreiten kann. Wirf doch mal einen Blick darauf: http://www.dierollendenfriseure.de/Chef

Hallo Kofirstface

schreib doch folgendes: "Die branchenspezifischen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als mobiler Friseur sind: Gewerbeanmeldung bei Eintrag in der Handwerksrolle Reisegewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle" Das war's

Weitere branchenspezifische gibt es nicht. Die Beitragspflicht in der Rentenversicherung ist unabhängig davon und nicht branchenspezifisch.

Entweder betreibst du dein Unternehmen als Reisgewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle mit allen Einschränkungen, dann benötigst du auch keinen Meister oder eine Ausnahmegenehmigung oder du machst deinen Meister fertig bzw. beantragst bereits während der Schule einen Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer und kannst dann auch schon vorher durchstarten.

Reisegewerbe bedeutet, dass du dich im Bezug auf deine Werbetätigkeiten einschränkst, du darfst unter normalen Umständen nicht werben, ja, auch hier gibt es Grauzonen, bei denen man das Gesetzt "umgehen" kann. Du arbeitest auch nicht auf Termingeschäft. Also keine Terminanahme von deiner Seite per Telefon o.ä. Verstößt du dagegen erhältst du im schlimmen Fall eine Strafe.

Etwas Werbung in eigener Sache. Wir sind ein Netzwerk von mobilen Friseuren und unterstützen dich nicht nur bei deinen Fragen, die du gerade stellst sondern auch später dabei sehr schnell Kunden zu gewinnen und deutlich geringere Investitionen zu haben, schau mal bei uns vorbei, wir freuen uns über Zuwachs.
Bei unseren Partnern wird der Existenzgründerzuschuss im Übrigen eher gewährt, da wir die Wirtschaftlichkeit unserer Partnerbetriebe mittels Betriebswirtschaftlicher Auswertungen von Steuerberatern nachweisen können. Unsere Onlineplattform vermittelt so viele Kunden, dass man mit diesen eine Existenz bestreiten kann. Wirf doch mal einen Blick darauf: http://www.dierollendenfriseure.de/Chef

Moin,

wenn du das mit der so genannten Reisegewerbekarte machen willst, darfst du z.B. nach außen hin nicht werben.

Die Auftragsanbahnung muss da z.B. vom Unternehmer ausgehen.

Als branchenspezifische Voraussetzung würde ich z.B. sehen:

Fachkuzndige Kenntnisse usw. Friseure sind kurioserweise in der Anlage A der Handwerksordnung, als Meisterpflichtig.

Der Vorteil des Reisegewerbes ist der, dass du nicht verpflichtet bist 218 Mon Geld in den gesetzlöichen Rentenversicherungsgulli zu schmeißen.

Wenn du das als mibiler Friseur machen willst, musst du die Auftragsanbahnung argumentieren können.

Zeitungswerbung würde da z.B. wegfallen.

Wenn du die 216 Monate für die gesetzliche Rente voll hast, könntest du das Gewerbe über ne Altgesellenregelung in die HAndwerksrolle eintragen lassen.

Die gesetzlich Rente hat zwar miit der eintragungsmöglichkeit in die Handwerksroller erstmal wenig zu tun, aber mit so ner Pflichtversicherung sind grade im Anfang deine Kosten zuu hoch.

Die Rentennepper verlangen in den ersten 2 Jahren der Selbstständigkeit "nur" den halben Regelbeitrag.

Das sind immer noch über 250€/Mon die du nicht nur erwirtschaften musst, sondern als Gewinn generieren musst.

Der Rentennepper sagt auch nicht: "du hast wenig Umsatz, jetzt musste nicht löhnen"

Wenn der Rentenpflichnepp für dich kein Thema mehr ist, sollteste einenEintragung in die Handwerksrolle über ne Altgesellenregelung machen.

Sonst biste über die Reisegewerbekarte ziemlich eingeschränkt.

Das ist interessant, wenn man unter den Regeln der Auftragsanbahnung des Reisegewerbes genügend Umsatz machen kann.

Wenn du genügend Kundschaft bekommst, mach das ruhig mit dem Reisegewerbe.

kofirstface 
Fragesteller
 15.01.2012, 13:18

hmmm... OK

schwer zu verstehen was du da geschrieben hast ;-)

also ich bin jetzt mehr als 5 jahre friseur geselle. war letztes jahr auf der friseur meisterschule und habe den tehoretischen bereich schon abgeschlossen d.h auch lehrlingsunterweisung usw. was ja so ziemlich das wichtigste ist! den praktischen teil werde ich dieses jahr im frühjahr wiederholen.

nur würde ich gerne jetzt schon mit der selbstständigkeit beginnen und mir mein erstes standbein aufbauen.

über einen guten kundenstamm verfüge ich mittlerweile auch schon von daher wäre das mit der selbständigkeit im reisegewerbe also als mobiler friseur eine super idee.

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Meinereiner67  15.01.2012, 16:06
@kofirstface

Moin,

dann brauchste das mit dem Reisegewerbe nicht machen.

Du bist ja schon auf der Meisterschule.

Die halbe Prüfung haste schon.

Dann wird i.d.R. in Absprache mit der HWK das Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen.

Dann musste den ganzen Zirkus mit ohne Meister usw nicht machen.

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Lass dich am besten vorher noch von der IHK beraten. Da bist du dann als Dienstleister sowieso Mitglied. Die Beratung kostet auch sicher nichts.

kofirstface 
Fragesteller
 15.01.2012, 12:49

ja ich habe auch am donnerstag einen termin bei der khw nur muss ich den kundenfragebogen bis dienstag abgegeben haben!

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woisam  15.01.2012, 12:57
@kofirstface

Kopiere deinen Gesellenbrief und gib ihn mit dem Fragebogen ab. Das müsste für branchenspezifische Voraussetzung reichen.

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Meinereiner67  15.01.2012, 13:14
@woisam

@woisam

Friseur ist kein Dienstleister, sondern ein Handwerksberuf der Anlaga A der HWO.

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Geh mal auf die Internetseite der für Dein Gebiet zuständigen Handwerkskammer oder IHK. Dort findest Du in aller Regel Antworten auf Deine Frage.