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Nachts ins Freibad einbrechen

gefragt von Frankdatank am 30.07.2008 um 18:56 Uhr

um zu schwimmen natürlich...

Wisst ihr was auf einen zukommen kann wenn man erwischt wird?


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Reply


Gartenheinie
beantwortet von Gartenheinie am 30. Juli 2008 18:57
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öhhm das ist nicht so klug das hier öffentlich zu fragen, aber auf anhieb würd ich sagen das ist ein ganz normaler einbruch!

Kommentar von Frankdatank am 30. Juli 2008 19:01

na hab ich ja natürlich nicht vor. nur aus neugier.

Kommentar von 3abd5ed48d7bfd175a21ba7495e654f9smallGartenheinie am 30. Juli 2008 19:02

na dann: Einbruch!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. Juli 2008 18:58
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Hausfriedensbruch gemäß §123 StGB; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Kommentar von Frankdatank am 30. Juli 2008 19:01

Wie hoch ist sone geldstrafe denn schlimmstenfalls?

Kommentar von Regenmacher am 30. Juli 2008 19:10

2 gute Lederjacken, mindestens, wenn nicht noch mehr.

Kommentar von Frankdatank am 30. Juli 2008 19:14

uh verdammt...=)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 30. Juli 2008 19:15

Höchstens ein Jahresgehalt.

Kommentar von Frankdatank am 30. Juli 2008 19:19

Was ist los? Ist aber nicht dein ernst oder? soviel? 1000 Euro schon eher oder?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 30. Juli 2008 19:29

Natürlich ist das ernst.

Hier der Tatbestand:

§ 123 Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Und hier zur Höhe der Geldstrafe:

§ 40 Verhängung in Tagessätzen (1) 1Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. 2Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. (2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. (3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden. (4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.


Berserker
beantwortet von Berserker am 30. Juli 2008 18:59
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Anzeige Einbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung.Reicht das für den Anfang?

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 31. Juli 2008 17:20

DH


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 30. Juli 2008 18:58
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Ein Ordnungsstrafverfahren!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 30. Juli 2008 19:02

Was ist das denn?


Kabark
beantwortet von Kabark am 30. Juli 2008 18:59
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Bestenfalls Hausfriedensbruch und Erschleichung von Leistungen.





Paintybear
beantwortet von Paintybear am 30. Juli 2008 19:00
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Hab ich auch schon mal gemacht......vor mehr als 20 Jahren. Nicht wir, aber andere wurden mal erwischt. Das gab dann lediglich Hausverbot für ca. 1 Jahr, weil es "Ersttäter" waren.


Sorella Rytkönen
beantwortet von Sorella Rytkönen am 30. Juli 2008 19:04
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Zumal auch sehr ungesund. Da Abends die Schwimmbäder das Wasser mit extra Chlor versetzen,etc damit es am nächsten Tag wieder gründlich gereinigt ist für die Gäste.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 30. Juli 2008 19:08
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Wenn nichts beschädigt wird, könnte der eine oder andere Polizist bei diesen Temperaturen vieleicht ein Auge zudrücken.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallAndreas Bartmann ...jeppediduh ♥♥ am 30. Juli 2008 19:11

ja genau..wir waren in den 80ern ständig nachts da,allerdings hat uns auch keiner erwischt muss ich sagen.ein paar mal sind wir wegen falschem alarm getürmt...das hält fit :-)....lg

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 1. August 2008 11:02

lol, als wäre es im ermessen eines Polizisten, ein Strafmaß festzulegen ;-) dafür gibt es immer noch Gerichte. Bei Hausfriedensbruch handelt es sich schließlich nicht um ein Bagatelldelikt, wo ein Polizist Ermessensspielraum hätte.

Trotzdem würden sicher sogar Gerichte ein Auge zudrücken, solang es sich nicht um Wiederholungstäter handelt.


xmurrayx
beantwortet von xmurrayx am 30. Juli 2008 19:31
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Alles sicherlich eine Frage der Einstellung. Wenn man Nachts mit ein paar Freunden sich leise reinschleicht und ein bisschen rumplätschert, drücken sie wohl eher ein Auge zu, als wenn sich die Meute besäuft, randaliert, Sachen beschädigt und die vermeintliche Spassbremse (Hausmeister oder Polizei) noch wüst beschimpft.

Aber Hausverbot für eine gewisse Zeit würde ich nicht ausschliessen, selbst wenn man sich benimmt.




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