Nachteilsausgleich Schule ohne Einverständnis der Eltern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst Du das alleine, wenn Du volljährig bist, dann bist Du schließlich auch für Dich selbst verantwortlich.


Kann man als volljähriger Schüler einen Nachteilsausgleich ohne Zustimmung der Eltern beantragen?

Schlicht und ergreifend - "Du" bist volljährig und entscheidest derartige Dinge alleine.