Nachbarn drohen Katzengift zu streuen weil die Katzen über ihr Grundstück laufen?

12 Antworten

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Das Auslegen von Giftködern, um damit z.B. einen Hund zu töten macht er sich nach § 17 TierSchG strafbar. Die Strafverfolgung von Hundevergiftern, die Giftköder auslegen erfolgt indes nur wenn der geschädigte Hundebesitzer Anzeige bei der Polizei erstellt. Die Strafen für Giftköder Auslegung kann gemäß TSchG Geldstrafen bis zu 25.000 Euro betragen.

Katzen werden auch so behandelt, kann aber abweichen.

Du kannst die Polizei verständigen, aber das wird Aussage gegen Aussage sein. Also kannst du die erst anzeigen, wenn deine Katze Tod ist

Natürlich ist es verboten, Gift auszulegen in der Absicht, deine Katze zu töten. Aber ebenso kann der Nachbar verlangen, dass das Tier nicht in seinen Garten läuft. Dann darfst du sie eben nicht rauslassen. Gitftköder kann man ihm strafbar auslegen, einen Schäferhund allerdings nicht.

Ich schließe mich dem an: es gibt kein Katzengift zu kaufen - das müssen die schon selbst herstellen. Mögen deine Nachbarn nicht, dass die Katze rüberkommt? Dann können die auch einfach Katzenverteiber kaufen (gibt es als Gerät oder Spray). Ansonsten würde ich guten Willen zeigen und die Katze zumindest davon abhalten, wenn du draußen bist und deine Nachbarn auch.

Für alles andere gilt leider nicht die Androhung sondern der Beweis einer tatsächlichen Vergiftung - erst danach kannst du den Tierschutz alarmieren oder eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Ich würde es nach Möglichkeit nicht darauf ankommen lassen.

Deine Katze darf über das Grundstück laufen, das muss dein Nachbar dulden. Bis zu zwei Katzen sind zu dulden, aber auch mehr Katzen sind in Gerichtsurteilen individuell schon durchgesetzt worden.

Und natürlich darf dein Nachbar deine Katze nicht vergiften. Damit macht er sich strafbar.

L. G. Lilly