Nach Ausbildung bewerben - zu wann?

5 Antworten

Ich halte es für äußerst aussichtslos, wenn du dich jetzt bewirbst, aber erst in rund einem halben Jahr die Stelle antreten kannst. Darauf wird sich sehr wahrscheinlich kein Unternehmen einlassen. Schließlich werden Stellen dann ausgeschrieben, wenn man Leute braucht - nicht früher auf "Vorrat", sondern eben dann, wenn dort zeitnah Leute benötigt werden.

Die Termine für die mündliche Prüfung gibt es aber ziemlich zeitnah rund um die schriftlichen Prüfungen herum! Bin mir gerade nicht mehr sicher, ob das vor oder nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen bei mir (Industriekauffrau) war, aber so ungefähr in dem Zeitraum. Auf jeden Fall lagen zwischen der Bekanntgabe und dem eigentlichen Termin mehrere Wochen bei mir - obwohl ich dann am allerersten Tag der mündlichen Prüfungen direkt dran war.

Du kannst also warten, bis du weißt, wann die Prüfung ist, um dich dann zu bewerben. Und dann kannst du ja auch wirklich ein klares, mögliches Startdatum nennen, was nicht ein halbes Jahr, sondern vielleicht so 1-2 Monate in der Zukunft liegt.

Also bei mir war es so, dass an dem Tag wo du die Prüfung hast und diese bestanden hast, das Lehrverhältnis endet. Ich habe mich im Dezember beworben (und hatte die Prüfung im Juli) wurde allerdings in der Firma übernommen, in der ich meine Ausbildung absolviert habe.

Ich würde einfach anfangen jetzt Bewerbungen zu schreiben und sagen, wann du die Prüfung hast (also wenn du den Termin hast).

Soweit ich weiß, endet das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch nach Abschluss der Prüfung, sondern nach der vertraglich festgelegten Ausbildungsdauer.

Bsp. 1.09.2019 bis 31.08.2022.

Schau nochmal in deinem Ausbildungsvertrag nach.

Kleckerfrau  11.03.2022, 11:17

Normalerweise ist das Ausbildungsverhältnis mit bestandener mündlichen Prüfung beendet.

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Kleckerfrau  11.03.2022, 11:21
@MaxMusterman249

So ganz unrecht hast du aber auch nicht:

Gemäß § 21 BBiG kann ein Ausbildungsverhältnis auf drei verschiedene Arten regulär beendet werden.

  • Ein Berufsausbildungsverhältnis endet zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum.
  • Bestehen die Auszubildenden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Normalerweise erfolgt die Mitteilung über das Gesamtergebnis (Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung) am Tag der letzten Prüfungsleistung, was in der Regel die mündliche/praktische Prüfung ist. Im Falle des Bestehens endet das Ausbildungsverhältnis mit Aushändigung der vorläufigen Bescheinigung durch den Prüfungsausschuss. In allen anderen Fällen endet die Ausbildungszeit im Falle des Bestehens dann durch die Zusendung des Prüfungsbescheides (Zeugnis) mit Zugang (Einwurf in den Briefkasten).

Besteht der/die Auszubildende die Prüfung nicht, endet der Vertrag zum vereinbarten Termin.

Bei nichtbestandener Abschlussprüfung verlängert sich der Vertrag auf Antrag (das Formular ist im Ausbildungsportal hinterlegt) der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Gleiches gilt, wenn Auszubildende wegen Krankheit (Nachweis erforderlich) nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen konnten.

Beendigung während der Ausbildung

Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während der Ausbildungszeit ist auf drei verschiedene Arten gemäß § 22 BBiG möglich.

  • Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Nennung von Gründen von beiden Vertragspartner:innen gekündigt werden.
  • Nach der Probezeit kann nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 
  • Zudem können die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
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1lalal908 
Fragesteller
 11.03.2022, 11:18

Doch das endet leider automatisch mit Bestehen der Prüfung.. :( Hatte auch schon nachgeschaut und wurde uns in der Schule auch nochmal erzählt. Außer die würden mich übernehmen und ich bekomme einen neuen Vertrag, aber mein Ausbildungsvertrag ist da vorbei..

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Du fängst jetzt an zu suchen und gibst Juni als Anfangsdatum an.

Solltest du dann bei einem Bewerbungsgespräch sein, kannst du ja sagen, dass du noch nicht genau weißt wann die Prüfungen sein werdne.

Schreib jetzt schon mal Bewerbungen. Kannst ja mit angeben das du zum 1.9. dann anfangen könntest.

Viel Glück bei der Prüfung