N wort?

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Natürlich. Gleiches gilt für andere Beleidigungen. Ich bin aber der Auffassung, dass es eleganter ist bei solchen schlimmen Worten zu sagen.

"Ich werde dieses Wort jetzt nicht vor ihrem Gericht wiederholen" oder "Aus Respekt vor dem Gericht erübrigt sich die Wiederholung dieses Wortes".

Das ist in meinen Augen die beste Vorgehensweise. Ansonsten ist es selbstverständlich nicht verboten ein solches Wort auszusprechen.

Izaya675 
Fragesteller
 28.05.2023, 12:02

Und was wäre wenn man das wort singen würde? Also zb ich sing ein song und irgendeine weiße person meint ich wäre ein rassist und würde mich wegen beleidigung anklangen

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whabifan  28.05.2023, 12:05
@Izaya675

Was hat das mit der Frage zu tun? Eine Beleidigung kann natürlich auch gesungen werden. Warum dein Verteidiger deshalb auch vor Gericht singen sollte, erübrigt sich mir nicht.

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Izaya675 
Fragesteller
 28.05.2023, 12:21
@whabifan

Nein ich meinte wenn ich dass N wort singen würde in einem song zb könnte man mich deswegen anklagen?

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Artus01  29.05.2023, 15:21
"Ich werde dieses Wort jetzt nicht vor ihrem Gericht wiederholen" oder "Aus Respekt vor dem Gericht erübrigt sich die Wiederholung dieses Wortes".

Dann zählt das was er sagt nicht, jeder Prozessbeteiligte muss genaue Kenntnis von Aussagen im Gerichtssaal haben. Das gilt für alles, selbst für schlimmste Beleidigungen, Tatabläufe usw.

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whabifan  29.05.2023, 15:46
@Artus01

Es geht hier um das Plädoyer eines Anwalts. Der Anwalt muss nicht jeden Fakt in seinem Plädoyer wiederholen, damit dieser Fakt in Betracht gezogen wird.

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben darüber hinaus die Akte vor ihrer Nase liegen und haben dadurch Kenntnis.

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Artus01  29.05.2023, 16:00
@whabifan

Da täuscht Dzu Dich allerdings, schon in der Frage steht:

Dürfte ein weißer anwalt das N wort sagen wenn er etwas zitiert

Was bedeutet das wohl?

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben darüber hinaus die Akte vor ihrer Nase liegen und haben dadurch Kenntnis.

Keine Kenntnis haben z. B. die Schöffen.

Das ist uninteressant, dergleichen liegen auch sämtliche Zeugenaussagen den Prozessbeteilgten vor, also braucht man im Grunde die Veranstaltung nicht.

Eine Gerichtsverhandlung ist mündlich und in der Regel öffentlich. Auch die Zuschauer haben diese Kenntnis nicht.

Ein guter Anwalt bastelt aus dem was in der Frage geschildert wurde ein feine Revisionsbegründung, mit sehr guter Aussicht auf Erfolg.

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whabifan  29.05.2023, 16:11
@Artus01

Ich verstehe nicht was du hier überhaupt diskutieren willst. Die Frage war ob ein Anwalt das "N-Wort" vor Gericht zitieren darf oder nicht. Ich habe gemeint er dürfe das, jedoch würde ich das nicht unbedingt tun.

Es ist nicht die Rolle eine Anwalts die angereiste Zuschauerschaft über den Sachverhalt im Strafprozess zu informieren.

Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen was deine Einwände mit der Frage zu tun hat und wieso ein guter Anwalt eine Beleidigung in seiner Verteidigung zwangsläufig wiederholen sollte. In der Praxis ist es eher die Staatsanwaltschaft die abscheuliche Aussagen ausgiebig zitiert um sie schön in den Köpfen der Richter zu implementieren.

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Artus01  29.05.2023, 17:19
@whabifan
Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen was deine Einwände mit der Frage zu tun hat

Darüberhinaus kann ich nicht nachvollziehen was Dein Kommentar mit der Frage zu tun hat.

Einen schönen Tag noch.

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whabifan  29.05.2023, 17:21
@Artus01

Mein Kommentar hat nichts mit der Frage zu tun, er war einzig und alleine auf deinen Kommentar bezogen.

Auch dir einen schönen Tag noch.

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Natürlich. Jeder darf das N-Wort verwenden. Es ist ja nicht verboten. Es sei denn, er ist Mitglied auf einem Internetportal, dessen Namen ich hier aus Gründen der Zensur nicht nennen werde.

Natürlich darf er das und er soll es auch.

Natürlich darf er das.

Vor Gericht wird man das aussprechen müssen und kann nicht pikiert herumeiern. Sonst könnte man aneinander vorbei reden, weil der eine "nackt" meint und der andere "Nazi" versteht. Wie soll man darauf ein Urteil aufbauen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung