Mutter nutzt / bestellt in Raten bei Otto und der Account gehört meiner verstorbenen Oma, darf Sie das?

4 Antworten

spätestens wenn mal eins der pakete nicht ankommt und bei der post geholt werden muss wirds schwierig, da man sich dort ausweisen muss

aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:00

glaube kaum. Denn früher hat man immer wieder nach Ausweis verlangt aber heute reicht es meist jemand anderes hinzuschicken mit der Erlaubnis. Das kann Sie auch dann selbst ausfüllen und die Unterschrift ihrer eigenen Mutter geben als hätte Sie die Zustimmung bekommen. So wie ich Sie kenne hat Sie niiiie Pakete verpasst, vllt genau aus dem Grund das es bei der Abholung schiefgeht? Sie schaut genau wann etwas zugestellt wird damit Sie daheim ist

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Funny0Sunny  13.03.2023, 22:08

aso was mir noch eingefallen ist, du kannst theorrtisch den Tod deiner Oma bei Otto melden. Hast du die Sterbeurkunde/Todesbescheinigung in erreichbarer nähe? Abfotografieren, eine Mail an den Otto Kundenservice und um die Kontolöschung bitten, da Kontoinhaberin verstorben ist.

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Korrekt ist das selbstverständlich nicht, aber an deiner Stelle würde ich mich ganz einfach nicht darum kümmern.

Was sie macht ist klassischer Betrug und strafbar.

Informiere deinen Vater darüber. Er ist quasi Mit-Opfer und muss Wege finden das abzustellen. Deine Mutter ist kaufsüchtig. Die braucht dringend Hilfe.

aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:01

Glaub mir, mein Vater weiß das. Deswegen frage ich hier nach Rat was ich tun kann. Denn wenn es Ihn Interessieren würde wäre es anders abgelaufen

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Realisti  13.03.2023, 22:03
@aytoldmrl

Du könntest eine Kopie der Sterbeurkunde hinschicken und um Schließung des Zuganges bitten.

Nur was passiert dann? Sie wird Wege finden weiter zu kaufen.

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aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:04
@Realisti

sicher dann keine Wege mehr auf den Namen ihrer Toten Mutter, wenn das hier rauskommt und die den Gesamtbetrag bei Otto bezahlen muss damit das Konto geschlossen werden kann

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NackterGerd  13.03.2023, 22:10
@Realisti
Nur was passiert dann? Sie wird Wege finden weiter zu kaufen.

Aber dann nicht mehr im Namen der verstorbenen

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HarryXXX  14.03.2023, 09:47
@aytoldmrl

Sollte deine Mutter sich damit finanziell ruinieren, dann kannst du ja einfach eine E-Mail an Otto schreiben und mitteilen, dass deine Oma mit der Adresse XYZ und Kundennummer 123 verstorben ist. Solange deine Mutter aber ein mündiger Bürger ist, kann sie sich jederzeit ein neues Konto eröffnen. Du würdest also nur deine Nerven und deine Zeit für gar nichts opfern.

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aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:03

Der Arbeiter bei Otto sagt das dies kein Betrugsfall ist da der Geburtsdatum und Otto Kundennummer ausreicht um sich zu Identifizieren. Dann kann ja genauso eine Minderjährige einfach das Geburtstag einer ü65 Jährigen durchgeben und Bestätigung ist raus oder was nur weil die Kundennummer und Geburtstag übereinstimmen? 😂

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Realisti  13.03.2023, 22:05
@aytoldmrl

Der "Arbeiter bei Otto" hat keine Ahnung. Solange alles bezahlt wird, gibt es kein Opfer. Das Problem ist dann da, wenn die Rechnungen nicht mehr beglichen werden und beim Versuch das einzutreiben, alle in einer Sackgasse (also bei der toten Oma) landen. In dem Moment ist es strafbar, weil offene Rechnungen nicht mehr bezahlt werden. Der Kauf war nur unter Vorspiegelung falscher Sachverhalte möglich.

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aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:08
@Realisti

Also macht meine Mutter nichts falsches solange die Rechnungen immer beglichen werden? Denn so kann ja dann jedes Kind über seine Eltern oder andersrum in dessen Namen bestellen nur weil alles bezahlt wird ohne das es offene Posten gibt?

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Realisti  13.03.2023, 22:09
@aytoldmrl

Natürlich ist das nicht korrekt, wird aber geduldet, solange es keine Probleme gibt.

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HarryXXX  14.03.2023, 09:49

Als Betrug wirst du das nicht definieren können, denn die Rechnungen werden ja offenbar bezahlt. OTTO selbst wird das auch egal sein, solange Geld eingeht.

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Realisti  15.03.2023, 14:13
@HarryXXX

Nur weil etwas weder angezeigt oder verfolgt und einfach nur geduldet wird, wird daraus nichts Korrektes/Legales. Fakt bleibt, jemand kauft auf den guten Namen eines Verstorbenen ein. Das ist klassischer Betrug.

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HarryXXX  15.03.2023, 14:14
@Realisti

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es korrekt ist. Trotzdem wird vermutlich nicht allzu viel passieren.

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Realisti  15.03.2023, 14:15
@HarryXXX

Die Mutter macht einen kaufsüchtigen Eindruck. Aus Erfahrung kann man sagen: "Die Nr. knallt früher oder später."

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HarryXXX  15.03.2023, 14:16
@Realisti

Das mit Sicherheit, aber nicht wegen des OTTO Accounts.

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Realisti  15.03.2023, 15:41
@HarryXXX

Doch, wenn die Rechnungen nicht mehr beglichen werden können, dann zeigen sie die Schuldner hemmungslos an. Betrug bleibt Betrug, der wird nur so lange geduldet, bis das Geld ausbleibt. Bei Geld hört die Freundschaft auf. Eine Erburkunde oder Sterbeurkunde wird sie nicht vorgelegt haben.

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HarryXXX  15.03.2023, 15:42
@Realisti

Natürlich, aber bisher werden die Rechnungen ja offenbar bezahlt.

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Realisti  15.03.2023, 15:46
@HarryXXX

Das ist klassischer Identitätsdiebstahl. Und nur weil man noch nicht erwischt wurde, wird es nicht plötzlich legal. Wie soll denn der Händler sie finden, wenn sie nicht mehr zahlt? Omma ist tot und der Erbe (der Sohn) erbt diese ganzen offenen Rechnungen mit. Der ist der Gelackmeierte, wenn sie plötzlich die Zahlungen einstellt. Somit bürgt er unwissentlich.

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66trixie66  31.12.2023, 11:59

Nein, mit Betrug hat das nicht das Geringste zu tun.
Das Delikt, um das es hier geht, heißt "Fälschung beweiserheblicher Daten", siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__269.html
Solange niemand betrogen wird, also niemandem irgendein finanzieller Schaden entsteht, wird sich dafür aber niemand ernsthaft interessieren.

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Natürlich. Wenn sie die Oma beerbt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
aytoldmrl 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:51

Hat Sie nicht. Die wollten das der Bruder die Erbe für sich allein bekommt

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