Muß unsere Tochter in die Vorschule oder darf sie noch ein Jahr im Kindergarten bleiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der neuen Regelung die in diesem Jahr gilt ist deine Tochter Schulpflichtig! Nun gäbe es die Option das deine Tochter den Schulkindergarten besucht. In manchen Fällen ist es möglich das ein Schulpflichtiges Kind ein weiteres Jahr den Kiga besuchen kann. Sinnvoll wäre es mit dem Kinderarzt zu sprechen. Der kann einem oft noch einen guten Tip geben. Der Kiga hat nicht immer die Möglichkeit zu sagen das Kind darf bleiben. Da muss oft erst Rücksprache mit der Gemeinde/Stadt gehalten werden und zusätzlich noch mit dem Schulleiter der verantwortlichen Schule. Vll können die Betrefenden Erzierher/innen Dir da noch nen guten Tip geben!

Schneeflocke33 
Fragesteller
 01.03.2011, 20:30

Danke für deine Antwort,ich war beim Kinderarzt und habe ein ärztliches Attest bekommen.Morgen habe ich den Termin beim Rektor.Ich bin gespannt wie es weiter geht.

0

Schulpflichtig sind Kinder, die am 30. 6. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sind. Also hätte Dein Kind noch ein Jahr Zeit - Pflichteinschulung 2012.
Bei uns in Schleswig-Holstein gibt es meines Wissens nach keine Vorschulen mehr.
Du kannst Dir sonst vielleicht von den Therapeuten eine Bescheinigung geben lassen, aus der zu ersehen ist, dass sie noch etwas Zeit zur Entwicklung braucht. Auch von Seiten der Kita kann eine Beurteilung geschrieben werden.
Ich wünsch Dir viel Erfolg!

Ich glaube, das wird bei der Schuluntersuchung entschieden. Wenn du drauf drängst und sagst, dass deine Tochter sooo verspielt ist, sich schlecht konzentrieren kann oder so, hast du eine Chance sie zurückzustellen. Dann kann sie auch weiter den Kindergarten besuchen