Muss noch etwas auf die Wand bevor ich streiche und wie ist das rechtlich?

florestino  26.07.2020, 12:43

Bist du sicher, dass das tapeziert ist? Und was sind das für dunkle Flecken? Schimmelreste?

NoCreative 
Fragesteller
 26.07.2020, 12:47

Nein, war falsch tapeziert ist nicht , dort ist direkt Beton. Die dunkle Flecken sind von der Resttapete.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So wie ich das erkennen kann, ist die Wand nicht tapeziert, sondern sie war tapeziert und da kleben noch Tapetenreste dran.

Die müssen ja erst noch ab und dann muss die Wand noch glatt gespachtelt werden, wenn das noch Beschädigungen im Putz sind.

Je nachdem, was mit dem Vermieter vereinbart ist, musst Du ja noch neu tapezieren, bevor Du streichen kannst.

Da musst du erstmal die alte Tapete komplett runter holen... tüchtig einweichen und dann ablösen...

da kann man sich auch Geräte für leihen..

So wie die Wand auf den Bildern aussieht, war die Wand tapeziert. Jetzt ist die Tapete ab. Wenn du direkt auf den Putz streichen willst, solltest du erst die grössten Unebenheiten spachteln, raue Stellen mit Sandpapier glätten und alle Klebereste entfernen. Danach Tiefengrund, darauf Farbe. Je nach Lichteinfall wirst du trotzdem Unebenheiten sehen.

Dem Vermieter musst du nichts sagen. Ob du die Wände tapezierst oder nicht, ist deine Sache. Falls die Wände mit Raufaser tapeziert waren kann der Vermieter verlangen, dass du bei einem Auszug den ursprüngliche Zustand wiederherstellst.

albatros  26.07.2020, 14:18
Falls die Wände mit Raufaser tapeziert waren kann der Vermieter verlangen, dass du bei einem Auszug den ursprüngliche Zustand wiederherstellst.

Wenn dem so wäre (lt. Mietvertrag) wäre diese Klausel unwirksam und die Wohnung lediglich besenrein bei Mietende zurückzugeben.

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Streichen kannst du erst, wenn die Wand richtig glatt ist, sonst wirst du die Schnipsel, die noch drauf kleben, ewig sehen.

florestino  26.07.2020, 12:49

Der Hinweis von Neugierig1971 ist richtig: es muss vorher wieder tapeziert werden! Die Farbe einfach auf die Betonwand zu streichen, geht in einer Mietwohnung auf keinen Fall!

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mariontheresa  26.07.2020, 13:07
@florestino

Warum? Ich habe im eigenen Haus im Flur auch auf den Feinputz gestrichen. Im Internet habe ich keinen Artikel gefunden, der davon abrät.

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florestino  26.07.2020, 13:08
@mariontheresa

Das Problem liegt m.E. in der Mietwohnung: wie will der Mieter die Farbe bei Auszug entfernen? Es könnte Probleme geben, wenn die Wand später wieder tapeziert werden soll.

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mariontheresa  26.07.2020, 13:24
@florestino

Wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss er beim Auszug nicht renovieren. Also auch nicht die Farbe entfernen. Da hoffentlich niemand für die Innenwand Fassadenfarbe verwendet, dürfte nach dem Abwaschen der Farbe und Auftragen von Grundierung auch wieder tapezieren möglich sein. Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

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florestino  26.07.2020, 13:29
@mariontheresa

Anscheinend geht es ja hier nicht um eine unrenovierte Wohnung sondern um die Renovierung im Laufe des Mietverhältnisses. Vorher waren Tapeten an der Wand, also gehe ich davon aus, dass dieser Zustand beim Auszug wieder hergestellt werden muss. Wenn jetzt auf die nackte Wand gestrichen werden soll, würde ich empfehlen, das vorher mit dem Vermieter zu klären und dessen Zustimmung einzuholen, bevor es beim Auszug ein schlimmes Erwachen gibt.

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mariontheresa  26.07.2020, 13:41
@florestino

Die Frage ist doch: Kann man auf den gestrichenen Putz - nach entsprechender Vorbehandlung - wieder eine Tapete kleben? Ja oder nein? Das konnte mir noch niemand beantworten. Falls ja, warum sollte dann der Vermieter beim Auszug auf einer tapezierten Wand bestehen? Der Nachmieter mietet die Wohnung unrenoviert, und kann dann wieder eine Tapete anbringen.

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Warum willst du streichen bzw. tapezieren? Ziehst du aus oder ein oder was?

NoCreative 
Fragesteller
 26.07.2020, 12:57

Nein, einfach renovieren.

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