Muss meine Vermieterin mir den Zaun ersetzen?

8 Antworten

Relevant ist hier wirklich nur die Frage, ob der Zaun zur Mietsache gehört. Wenn ich hier jetzt Vorgarten lese, stelle ich mir erstmal die Frage, ob dein Mietvertrag überhaupt den Vorgarten als deinen Garten ausweist? Wenn ich den Text richtig verstehe, hast du ja nicht das ganze Haus gemietet? Dann würde der Garten automatisch zur Mietsache gehören. Nur wenn du explizit diesen Garten auch mitgemietet hast, kannst du davon ausgehen, dass der Zaun auch Teil der Mietsache war und auf Instandsetzung bestehen. Ist es lediglich der Vorgarten des Mehrfamilienhauses ist dein Ärger zwar verständlich, rechtlich fordern kannst du dann aber nichts.


Ingabinga 
Fragesteller
 20.02.2020, 07:59

Der Garten gehört mit zu meiner Haushälfte. Es ist nur mein Garten, der nur mir zur Nutzung zur Verfügung steht. Ich muss in dem Garten z. B. auch die Hecke schneiden.

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schleudermaxe  20.02.2020, 08:11
@Ingabinga

.... was ist das Haushälfte? Ein Doppelhaus und das eine davon bewohnst Du, dann gibt es eine VGV, die Du ja bezahlst, und somit verstehe ich die Frage nicht. Die bezahlen doch Sturmschäden.

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Ingabinga 
Fragesteller
 20.02.2020, 15:21
@schleudermaxe

Ja,es ist eine doppelhaushälfte , meine ist die Hälfte mit Garten. Ich weiß nichts davon, dass ich eine Versicherung bezahle.

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.... Dein Garten, Dein Zaun, Deine Reparatur, über Deine Hausratversicherung wird abgerechnet.

Wie bei Deiner Tapete und Deinem Fußbodenbelag ja auch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Heidrun1962a  19.02.2020, 18:47

Garten gehört nicht zur Hausratversicherung.

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germanils  19.02.2020, 19:06

Zuerst sollte man klären, ob die Vetmieterin eine Gebäudeversicherung hat.

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Ingabinga 
Fragesteller
 20.02.2020, 07:57

Ist ja nicht mein Garten. Ich bin nicht Eigentümer . Ich habe das Haus plus Garten, plus Zaun gemietet. Der Garten gehört explizit zu dem von mir gemieteten Haus. Wenn etwas im Haus kaputt geht Toilette etc muss das doch auch die Vermieterin erneuern, sofern ich es nicht kaputt gemacht habe und nicht unter klein Reparatur fällt.

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schleudermaxe  20.02.2020, 08:08
@Ingabinga

... und warum steht in der Frage mein?

Und wenn alles angemietet wurde, schaue also in Deine Vereinbarungen, wird ja ein Sturmschaden über die VGV geordnet, deren Beiträge Du ja sicherlich direkt bezahlst. Also ran und gut ist.

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Wenn der Zaun bei Mietantritt mitgemietet wurde, dann muss er auch erhalten werden. Bei allen Schäden, die du nicht zu verantworten hast, ist das Aufgabe des Vermieters.


Ingabinga 
Fragesteller
 19.02.2020, 14:22

Danke, das hätte ich auch so gedacht. Wie gehe ich jetzt am besten vor, wenn meine Vermieterin sich quer stellt? Möchte es mir ja auch nicht mit ihr verderben, aber ich denke auch, dass es mein gutes Recht ist auf den Zaun zu bestehen.

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albatroz1102  19.02.2020, 14:24
@Ingabinga

Steht der Zaun im Mietvertrag? Ich denke nicht! Daher ist er auch nicht mitgemietet.

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HansImGlueck178  19.02.2020, 14:25
@albatroz1102

Doch, gemietet wie gesehen. Fenster, Türen, Waschbecken, Zwischenwände, Bodenbeläge usw. stehen auch nicht im Mietvertrag. Die werden trotzdem mitgemietet.

Wenn der Vermieter Möbel da lässt, dann werden die auch mitgemietet.

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HansImGlueck178  19.02.2020, 14:27
@albatroz1102

Das Haus wird für gewöhnlich mit der gesamtem Außenfläche gemietet. Wäre sonst auch doof, dann müsste ja extra nochmal ein Nutzungsrecht für den Garten vereinbart werden.

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DerJoergi  19.02.2020, 14:55
@HansImGlueck178

Für mich hört sich das eher nach Mietwohnung an, da der Vorgarten der einzige Garten ist.

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Hast du den Zaun gemietet? Sicherlich nicht, da braucht die Vermieterin auch keinen Zaun bezahlen. Wir haben auch keinen Zaun, der ist also nicht notwendig.


germanils  19.02.2020, 14:44

Wenn er/sie den Garten gemietet hat, dann auch den Zaun.

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Heidrun1962a  19.02.2020, 14:45
@germanils

Da steht sicher Gartennutzung drin. Und den Garten kann er nutzen, da muss kein Zaun drum herum.

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germanils  19.02.2020, 14:46
@Heidrun1962a

Der Garten ist eine Mietsache, die wurde so gemietet wie beim Einzug besichtigt. Genau so wie ein Haus mit Dach und Fenstern gemietet wird. Du kannst das gerne anders finden, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun.

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germanils  19.02.2020, 14:56
@Heidrun1962a

Und in welchem Gesetz steht, dass nur solche Dinge zur Mietsache gehören, die unbedingt zur Nutzung notwendig sind? Darf Dein Vermieter Teppichboden aus Deiner Wohnung holen, weil diese nicht notwendig ist?

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Heidrun1962a  19.02.2020, 18:44
@germanils

Wo steht denn im Gesetz, dass der Zaun mit gemietet wird? Steht es im Mietvertrag drin? Ein Zaun wird nicht benötigt. Viele Häuser haben keinen Zaun. Unser Haus auch nicht. Deshalb kann ich da trotzdem drin wohnen und auch den Garten nutzen.

Bodenbelag wird erwähnt, wenn er denn explizit mit vermietet wird. Damit sollst du ja auch ordentlich umgehen.

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germanils  19.02.2020, 20:59
@schleudermaxe

Da steht lang und breit, dass es um ein Mietverhältnis geht. Mieter ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. „Mein“ kann also auch eine Mietsache meinen.

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schleudermaxe  19.02.2020, 21:01
@germanils

... bei uns nicht, wir wissen, was mein und Dein ist.

Wenn ich Papis Auto fahre, ist es ja auch nicht meins.

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Ingabinga 
Fragesteller
 20.02.2020, 15:19
@Heidrun1962a

Schonmal was von Privatsphäre gehört? Ich möchte nicht im Sommer auf dem Präsentierteller sitzen und der Garten liegt an einer Straße und es ist mir nicht recht, wenn meine Kinder direkt an der Straße spielen ohne Begrenzung . Der Zaun war bei Mietantritt vorhanden und ich hätte das Haus evtl nicht gemietet, wenn es keinen umzäunten Garten gegeben hätte.

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Heidrun1962a  20.02.2020, 15:23
@Ingabinga

Der Zaun gehört aber nicht zu deiner Mietsache. Von daher braucht er nicht ersetzt zu werden. Bzw. dein Vermieter ist ja schon sehr nett, wenn er dir das Material bezahlt.

Auch deine Vorvorgänger sind ohne Zaun ausgekommen.

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Ingabinga 
Fragesteller
 20.02.2020, 15:29
@Heidrun1962a

Nee, sind sie nicht , die haben ihn ja aufgestellt, weil sie Hunde hatten. Warum gehört das nicht zur Mietsache? Dann gehört die Hecke im Garten also auch nicht zur Mietsache? Die darf ich nämlich immer schön schneiden.

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Heidrun1962a  20.02.2020, 15:33
@Ingabinga

Ich meine nicht den Hundebesitzer, sonder den Vorvorgänger.

Deine Vermieter stellen dir das Material und du brauchst dich nur noch um das Aufstellen kümmern. Ich finde das sehr fair.

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Ich finde es ist mein gutes Recht auf die Reperatur des Zaunes zu bestehen.

Woher nimmst Du Dir das Recht?

Was Du willst ist völlig uninteressant, denn im Mietvertrag ist der Zaun nicht geregelt.

Der Vermieter und Eigentümer kann die Außenanlage so gesalten wie sie will. Sie kann auch den Zaun ganz entfernen.

Daher ist das ein sehr großzügiges Angebot, daß sie Dir das Material vom Zaun bezahlen will. Das Angebot würde ich annehmen.

Wenn Du Dich jetzt quer stellst, wird sich die Vermieterin über ihre Rechte informieren und dann kommt der Zaun ganz weg. dagegen kannst Du auch nichts machen. Daher würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht aufregen, denn sonst geht der Schuß nach hinten los.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FordPrefect  19.02.2020, 14:36
Woher nimmst Du Dir das Recht?

Hier dürfte der Mieter sehr wohl im Recht sein. Wenn der Garten Teil der Mietsache ist (wovon im Kontext auszugehen ist, nicht zuletzt aufgrund des bemängelten Sichtschutzes), dann ist er so gemietet wie gesehen, also *mit* Zaun. Denn ohne Zaun stellt der nicht mehr vorhandene Sichtschutz einen eindeutigen Mangel dar, den der VM zu verantworten hat.

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