Muss man sich arbeitslos melden wenn man das Abi nachholt als Nichtschüler?

5 Antworten

Im genauen Fall müsste geschaut werden, ob bsp. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Bafög oä. bestünde.

Arbeitssuchend meldet man sich wenn man arbeiten möchte.

Als Schüler also nicht.

Rosejeon112 
Fragesteller
 29.12.2023, 11:07

Danke für deine Hilfe :) das heißt man kann direkt Bürgergeld für diese Zeit beantragen wenn man schon 25 ist?

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Nein, du musst gucken, ob du sowas wie Bafög bekommst. Du hast aber weder Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 noch auf Bürgergeld, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Willst du das auf einem Tageskolleg machen? Sonst bliebe immer noch die gängige Alternative: arbeiten gehen und Abendgymnasium.

schonen  29.12.2023, 13:35

Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld.

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schonen  29.12.2023, 20:38
@Pausenraum

Die Verfügbarkeit ist eine Anspruchsvoraussetzung beim Arbeitslosengeld. Sie war noch nie eine beim Arbeitslosengeld II / Bürgergeld.

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Pausenraum  29.12.2023, 20:44
@schonen

Noch mal….seit wann das denn? Das mag für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gelten, aber grundsätzlich ist Erwerbsfähigkeit Grundvoraussetzung um Bürgergeld zu beziehen.

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Nein, man kann auch als Berufstätiger an einer Schulfremdenprüfung teilnehmen.

Rosejeon112 
Fragesteller
 29.12.2023, 11:58

Dann könnte ich mich Arbeitslos melden und würde vermutlich Jobvorschläge erhalten oder? Dann wäre es möglich Bürgergeld zu erhalten da ich tatsächlich kein Recht auf Arbeitslosengeld habe. Müsste ich dann eines dieser Angebote annehmen weil ich eigentlich für nächstes Jahr August einen festen Platz hätte aber ich bräuchte zurzeit Unterstützung

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Sich arbeitslos melden kann man, aber Leistungen für Arbeitslose wird man nicht erhalten.

Rosejeon112 
Fragesteller
 29.12.2023, 11:10

Danke für deine Antwort :) das heißt man könnte für diese Zeit Bürgergeld erhalten und auch direkt anmelden wenn man schon 25 ist oder müsste man sich erst arbeitslos melden dann wird’s abgelehnt und dann Bürgergeld beantragen?

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Jurafuchs  29.12.2023, 11:12
@Rosejeon112

Ließ meine Antwort nochmal richtig. Leistungen gibt's nicht, du bist ja nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar.

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schonen  29.12.2023, 20:41
@Jurafuchs

Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld.

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schonen  29.12.2023, 20:53
@Jurafuchs

Da scheinen Lücken in sozialrechtlichen Grundlagen bei dir zu bestehen. Die Voraussetzungen sind ja leicht findbar.

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schonen  29.12.2023, 21:21
@Jurafuchs

Erwerbsfähigkeit ist etwas anderes als Verfügbarkeit.

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Jurafuchs  29.12.2023, 21:23
@schonen

Das ist durchaus korrekt, die 3-Stunden-Regelung trifft auf die Verfügbarkeit aber ebenso zu.

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schonen  29.12.2023, 21:32
@Jurafuchs

Verfügbarkeit wird dort nirgends normiert. Es ist keine Voraussetzung.

die 3-Stunden-Regelung trifft auf die Verfügbarkeit aber ebenso zu.

Eine durch nichts gedeckte absurde Behauptung.

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Jurafuchs  29.12.2023, 21:33
@schonen

Aha, komisch, die Kommentierungen sagen aber das selbige...
siehe Blüggel; in Eicher/Luik SGB II; § 8 Erwerbsfähigkeit, Rn. 42-45 sowie Bender; in Gagel, SGB II/SGB III; 85. EL März 2022, § 8 Erwerbsfähigkeit, Rn. 27

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schonen  29.12.2023, 22:39
@Jurafuchs

Die Kommentierungen sollen deiner Auffassung nach sagen, dass Verfügbarkeit eine Anspruchsvoraussetzung sein soll. Lass dies Rechtsgebiet mal lieber …

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Jurafuchs  29.12.2023, 22:46
@schonen

Ja, die Kommentierungen stimmen dem zu. Wird dir auch jeder Fachanwalt für Sozialrecht so sagen... ;-)

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Jurafuchs  29.12.2023, 23:34
@schonen

Na ja, deine zahllosen Quellen hier wissen es ja scheinbar besser :-)

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schonen  30.12.2023, 00:39
@Jurafuchs

Weiß man nicht, ob du nicht verstehst oder verstehen willst, was du da angibst. Dort steht ja kein Wort davon …

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