Muss man sich arbeitslos melden wenn man das Abi nachholt als Nichtschüler?
5 Antworten
Im genauen Fall müsste geschaut werden, ob bsp. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Bafög oä. bestünde.
Arbeitssuchend meldet man sich wenn man arbeiten möchte.
Als Schüler also nicht.
Danke für deine Hilfe :) das heißt man kann direkt Bürgergeld für diese Zeit beantragen wenn man schon 25 ist?
Nein, du musst gucken, ob du sowas wie Bafög bekommst. Du hast aber weder Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 noch auf Bürgergeld, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Willst du das auf einem Tageskolleg machen? Sonst bliebe immer noch die gängige Alternative: arbeiten gehen und Abendgymnasium.
Die Verfügbarkeit ist eine Anspruchsvoraussetzung beim Arbeitslosengeld. Sie war noch nie eine beim Arbeitslosengeld II / Bürgergeld.
Noch mal….seit wann das denn? Das mag für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gelten, aber grundsätzlich ist Erwerbsfähigkeit Grundvoraussetzung um Bürgergeld zu beziehen.
Nein, man kann auch als Berufstätiger an einer Schulfremdenprüfung teilnehmen.
Dann könnte ich mich Arbeitslos melden und würde vermutlich Jobvorschläge erhalten oder? Dann wäre es möglich Bürgergeld zu erhalten da ich tatsächlich kein Recht auf Arbeitslosengeld habe. Müsste ich dann eines dieser Angebote annehmen weil ich eigentlich für nächstes Jahr August einen festen Platz hätte aber ich bräuchte zurzeit Unterstützung
Sich arbeitslos melden kann man, aber Leistungen für Arbeitslose wird man nicht erhalten.
Danke für deine Antwort :) das heißt man könnte für diese Zeit Bürgergeld erhalten und auch direkt anmelden wenn man schon 25 ist oder müsste man sich erst arbeitslos melden dann wird’s abgelehnt und dann Bürgergeld beantragen?
Ließ meine Antwort nochmal richtig. Leistungen gibt's nicht, du bist ja nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar.
Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld.
Da scheinen Lücken in sozialrechtlichen Grundlagen bei dir zu bestehen. Die Voraussetzungen sind ja leicht findbar.
Verfügbarkeit wird dort nirgends normiert. Es ist keine Voraussetzung.
die 3-Stunden-Regelung trifft auf die Verfügbarkeit aber ebenso zu.
Eine durch nichts gedeckte absurde Behauptung.
Die Kommentierungen sollen deiner Auffassung nach sagen, dass Verfügbarkeit eine Anspruchsvoraussetzung sein soll. Lass dies Rechtsgebiet mal lieber …
Weiß man nicht, ob du nicht verstehst oder verstehen willst, was du da angibst. Dort steht ja kein Wort davon …
Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld.