Muss man auch sagen bei der Beratungsstelle, warum ich ein Schwangerschaftsabbruch machen will und wie es zu stande gekommen ist?
Hallo Leute,
Mal angenommen ich habe meine Schwester geschwängert und muss es der Beratungsstelle sagen, würden Sie mir dann den Schein für den Abbruch geben.
3 Antworten
Die Beratung muss von der Schwangeren in Anspruch genommen werden. der männliche Erzeuger des ungeborenen Kindes braucht an der Beratung nicht teilzunehmen.
Und die Schwangere kann auch nicht dazu verpflichtet oder gezwungen werden, vollständige und wahrheitsgemäße Aussagen zu machen. Ihr werden nur neutral und ohne Wertung die Möglichkeiten und Hilfsangebote dargelegt, die sie hat bzw. in Anspruch nehmen könnte.
Ich kenne mich da nicht aus. Ich vermute jedoch, dass ein Arzt bei Vorliegen des Beratungsscheins nicht noch eine Gewissensprüfung der Schwangeren vornehmen wird. Wahrscheinlich wird es eher um eine medizinische Aufklärung gehen, und um nötige Informationen, wie sie bei allen Operationen abgefragt werden (Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten, Blutungsneigung, Risikofaktoren).
Wenn dann muss das deine Schwester machen und sie ist natürlich nicht verpflichtet den Vater des Kindes zu nennen. Das ist nur eine Beratung, da muss sie keine Details zur Kindszeugung erwähnen
Aber man brauch bestimmt die Erlaubnis wenn die Schwester minderjährig ist
Eine Frage: Aber bei dem Arzt, der den Abbruch durchführt, muss man es dort sagen?, wie es zu stande gekommen ist
Hallo
Bist Du ein Mann? Du bekommst keinen Beratungsschein, sondern die Schwester. Die muss nicht angeben, wie die Schwangerschaft zustande kam.
Bis 14 Jahren entscheiden die Eltern über eine Abtreibung (oder Genehmigung via Jugendamt möglich), zwischen 14-16 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit und ist diese gegeben, kann man ohne Zustimmung der Eltern abtreiben. Ab 16 kann man selber entscheiden.
Freundlichen Gruss
tm
Eine Frage: Aber bei dem Arzt, der den Abbruch durchführt, muss man es dort sagen
Eine Frage: Aber bei dem Arzt, der den Abbruch durchführt, muss man es dort sagen.