Muss jemand der ja zum Islam sagt auch ja zur Scharia sagen?

7 Antworten

Wenn du keine Scharia tragen möchtest, trage sie nicht. Auch wenn es als Muslima erwünscht ist, ist es falsch, etwas zu machen, woran man nicht glaubt. Würdest du sie nach deiner jetzigen Aussagen tragen, wäre das nur Zwang und Vorgeheuchelt. Da ist das nicht tragen das richtige meiner Meinung nach. Sich selber zu zwingen und damit deiner Psyche zu "schaden" ist ja auch nicht das Ziel einer Muslimin.


Easygoing775  27.02.2023, 01:41

Die Scharia ist doch kein Kleidungsstueck:))

ksa01  14.12.2023, 00:01

Es ist definitiv sinnvoll vorher einigermaßen genau zu wissen wovon man redet, wenn man andere beraten will... Da war doch was mit Schweigen ist Gold, oder? ;-)

Die Scharia ist ein Leitfaden fuers Leben einen jeden Muslims. Allerdings besteht die Scharia groesstenteils aus Interpretationen, die in verschiedenen Laendern unterschiedlich gehandhabt werden.

Vor einem deutschen Gericht hat das Wort einer Frau dasselbe Gewicht wie das eines Mannes. In Deutschland gilt nicht die Scharia, sondern nur das GG. Was du als menschenverachtend in der Scharia siehst, wuerdest du evtl. anders betrachten, wenn du in einem muslimischen Land mit einem anderen Rechtswesen leben wuerdest. Mit mehr Rechten fuer Maenner, kommen naemlich auch mehr Pflichten auf diese zu. Das allerdings sehen deutsche Gesetze nicht vor.

Nein, nicht zwangsläufig, man kann auch ein modernes, freiheitliches Verständnis vom Koran haben, also liberaler Muslim sein. Die Scharia ist eine Gesetzgebung, die von Menschen erdacht wurde und aus früheren Zeiten stammt, ihre Anwendung ist sehr altmodisch und sehr konservativ. Gott/Allah möchte, dass wir Menschen uns moralisch mit der Zeit weiterentwickeln.

Schau mal hier:

https://lib-ev.de/

https://www.deutschlandfunk.de/liberaler-islam-fuer-moderne-muslime-hat-die-scharia-gar-100.html

Ja. Du kannst doch nicht Gottes Gesetze ablehnen. Die Sharia ist die komplette Rechtslegung auf Basis des Korans und der Sunnah des Propheten. Offenbar weißt du gar nicht, was die Sharia ist und was sie alles umfasst.

Wenn sie zum großen Teil auf Koranversen beruht, wie kann man sie da ablehnen? Wer nur einen Vers aus dem Koran leugnet, ablehnt oder sagt, der wäre nicht von Gott, der ist raus aus dem Islam.

Ich hoffe, du findest wieder zum Islam in sha Allah, und betest und fastest wieder.

Dir muss aber klar sein, dass wenn du nicht mehr an den Islam geglaubt hast und Agnostikerin warst, dass du dann aus dem Islam raus warst.

Du kannst also nicht einfach wieder so weitermachen mit dem Islam. Du musst Taubah machen und das Glaubensbekenntnis erneuern und danach Ghusl nehmen, um wieder in den Islam einzutreten.. Tust du das nicht, machst du vielleicht zig gottesdienstliche Taten und Gebete usw.., und sie werden gar nicht angenommen, weil du keine Muslima mehr bist.

Dass du von der Sharia absolut keine Ahnung hast, zeigt sich mit deinem Post, wenn man ihn bis zu Ende liest.

Da hast du großen Nachholbedarf, was die Sharia betrifft. Du solltest dich unbedingt damit beschäftigen.

Und mit den Aussagen vor Gericht, das verzerrst du auch ganz schön stark.

Es ist nicht wahr, dass zwei weibliche Zeugen immer als gleich mit nur einem männlichen Zeugen gestellt werden. Es ist nur in bestimmten Fällen wahr.

Es gibt etwa fünf Verse im Koran, die etwas zu Zeugen sagen, ohne Angabe, ob männlich oder weiblich. Es gibt nur einen Vers im Koran, der besagt, dass zwei weibliche Zeugen gleich einem männlichen Zeugen sind.

Dieser Vers ist Sure Baqara, Kapitel 2, Vers 282. Dies ist der längste Vers im Koran und befasst sich mit den Finanztransaktionen.

Dort heißt es:" Ihr G läubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist . Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es ihn gelehrt hat. Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder minderjährig ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt diktieren, so wie es recht und billig ist. Und nehmt zwei Zeugen unter euren Männern! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten), wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei)! Auf diese Weise ist, so dünkt es Allah, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt un d richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet), daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Allah! Allah lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid. "

Dieser Vers des Korans beschäftigt sich nur mit Finanzgeschäfte. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung schriftlich zwischen den Parteien zu treffen und zwei Zeugen, vorzugsweise sollten die beiden nur Männer sein.

Falls man zwei Männer nicht finden kann, dann ein Mann und zwei Frauen.

Angenommen, eine Person will sich einer Operation für eine bestimmte Krankheit unterziehen. Um die Behandlung zu bestätigen, würde er es vorziehen, unter Referenz von zwei qualifizierten Chirurgen, dies zu tun. Falls er nicht in der Lage ist, zwei Chirurgen zu finden, ist seine zweite Option: ein Chirurg und zwei Hausärzte.

Ebenso werden bei Finanzgeschäften zwei Männer bevorzugt.

Der Islam sieht die Männer als die Ernährer ihrer Familien. Da die finanzielle Verantwortung von Männern härter ist, sollen sie auch in finanziellen Transaktionen versierter sein im Vergleich zu den Frauen.

Als zweite Option kann der Zeuge ein Mann und zwei Frauen sein, so dass, wenn eine der Frauen sich irrt, die andere sie daran erinnern kann.

Das arabische Wort im Koran, das verwendet wird, ist: "Tazil", welches "verwechseln" oder "Irren" bedeutet. Viele haben es falsch übersetzt mit "zu vergessen".

So bilden finanzielle Transaktionen den einzigen Fall, in dem zwei weibliche Zeugen gleich einem männlichen Zeugen sind. Allerdings sind einige Wissenschaftler der Ansicht, dass die feminine Einstellung auch einen Einfluss auf die Zeugen in einem Mordfall haben kann.

In einem solchen Fall ist eine Frau erschrocken, verglichen mit einem Mann. Aufgrund ihres emotionalen Zustands kann sie verwirrt sein. Daher entsprechen, nach einigen Juristen, auch in Fällen von Mord, zwei weibliche Zeugen einem männlichen Zeugen.

In allen anderen Fällen ist eine Zeugin entsprechend zu einem männlichen Zeugen.

Während ein Testament der Vererbung nur zwei Personen als Zeugen benötigt.

In Sure Maidah Kapitel 5, Vers 106, sagt der edle Qur'an: "OIhr Gläubigen! Das Zeugnis (über eine letztwillige Verfügung soll) unter euch (folgendermaßen gehandhabt werden): Wenn es bei einem von euch aufs Sterben geht und er eine letzte Willenserklärung abgibt, (sollen) zwei rechtliche Leute von euch (das Vermächtnis entgegennehmen), oder zwei andere, die nicht von euch sind, wenn ihr (nämlich) im Land (draußen) unterwegs seid und das Unglück des Todes euch trifft (ohne daß eigene Leute zugegen sind). Ihr sollt sie nach dem Gebet (salaat) festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr (über ihre Glaubwürdigkeit) Zweifel hegt, bei Allah schwören: ""Wir sagen unbedingt die Wahrheit, auch wenn es ein Verwandter sein sollte (gegen den wir auszusagen haben), und wir unterschlagen das Zeugnis, das wir vor Allah abzulegen haben, nicht. Sonst würden wir zu den Sündern gehören.""" ".

Und wenn die (betreffenden) Frauen ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise! Und nehmt zwei rechtliche Leute von eu ch zu Zeugen, und legt (über die endgültige Erledigung der Angelegenheit) vor Allah Zeugnis ab! Das ist eine Ermahnung an diejenigen (von euch), die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm einen Ausweg "[65: 2].

Es gibt einige Gelehrte, die der Ansicht sind, dass die Regel von zwei Zeuginnen gleich einem männlichen Zeugen auf alle Fälle angewendet werden sollte.

Dies kann nicht vereinbart werden, weil ein bestimmter Koranvers von Sure Noor Kapitel 24, Vers 6 eindeutig von einer Zeugin und einem männlichen Zeugen spricht: Und wenn welche (von euch) ihre (eigenen) Gattinnen (mit dem Vorwurf des Ehebruchs) in Verruf bringen und nur sich selber als Zeugen (dafür haben), dann soll die Zeugenaussage eines solchen Ehegatten darin bestehen, daß er viermal vor Allah bezeugt, daß er die Wahrheit sagt, ". [Al-Qur'an 24: 6]

Viele Juristen sind sich einig, dass selbst das Zeugnis einer Frau ausreichend ist für die Sichtung der Mondsichel. Stelle dir vor, eine Frau als Zeuge reicht für eine der Säulen des Islams, nämlich das Fasten und, um die gesamte muslimische Gemeinschaft von Männern und Frauen zu vereinbaren und ihr Zeugnis wird entgegengenommen!

Manche Juristen sagen, dass ein Zeuge zu Beginn des Ramadan benötigt wird und zwei Zeugen am Ende des Ramadan erforderlich sind. Es macht keinen Unterschied, ob die Zeugen Männer sind oder Frauen.

Einige Vorfälle benötigen nur eine Zeugin und der eines männlichen kann nicht akzeptiert werden. Zum Beispiel bei der Bewältigung der Probleme von Frauen, während der Beerdigung für das Bad d.h ."Ghusl" für eine Frau, da hat der Zeuge eine Frau zu sein. Die scheinbare Ungleichheit von Mann und Frau als Zeugen bei Finanzgeschäften ist nicht durch eine Ungleichheit der Geschlechter im Islam gekommen.

Es ist nur wegen der unterschiedlichen Natur und Rollen von Männern und Frauen in der Gesellschaft, wie vom Islam vorgesehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Melan91 
Beitragsersteller
 27.02.2023, 17:07

Okay, aber wurde die Scharia nicht von Menschen interpretiert ? Ich meine ja klar, der Koran ist die Quelle aber trotzdem besteht doch die Chance das die Menschen falsch interpretiert haben. Oder nicht ?

Ja. Im koran steht das man es ab der Pubertät tragen muss.


Ana1970  13.12.2023, 22:56

Die Scharia?