Muss ich zahlen?

1 Antwort

Auch Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes können Schulveranstaltungen sein. Dort gelten dann die gleichen Regeln wie im regulären Unterricht. Und wenn du an so einer Veranstaltung nicht teilnimmst und bereits eine persönliche Attestpflicht hast, musst du auch für diese Tage entsprechend ein Attest bringen, wenn du fehlst. Ich bezweifle wirklich stark, dass dir das nicht bewusst und bekannt war, gerade wenn dann früheres Verhalten schon dazu geführt hat, dass du diese Attestpflicht bekommen hast.

Somit ja, natürlich gilt dieser Tag als unentschuldigtes Fehlen wie jeder andere ohne Attest auch. Und ja, unentschuldigtes Fehlen kann zu einem Bußgeld führen.

Dieses Bußgeld wird allerdings nicht direkt von deiner Lehrerin, sondern von der zuständigen Behörde verhängt. Deine Lehrerin kann dein Fehlen dort melden und dann entscheidet die Behörde, ob du das Bußgeld bekommst oder nicht. Ob sie es meldet, hängt dann letztendlich davon ab, ob sie die Notwendigkeit sieht, das zu tun.

Mit deiner angedeuteten Vorgeschichte solltest du dich durchaus darauf einstellen, dass es dazu kommen könnte. Und du solltest spätestens jetzt daraus lernen, dass der Schulbesuch nun mal deine Pflicht, quasi dein Job, ist und dass du dich da nicht immer drum drücken kannst, wenn du gerade keine Lust darauf hast. Und wenn mehr als reine Unlust dahintersteckt, solltest du dich darum kümmern, dir Hilfe für die Suche nach Lösungen dieser Probleme zu suchen. Die gibt es, an zahlreichen Stellen, du musst nur darum bitten!