Muss ich mit meinem Auto zum TÜV?
Hallo erstmal. Ich habe heute Tieferlegungsfedern einbauen lassen mit Felgen in einer Fachwerkstatt. 20 Zoll Felgen auf eine Limousine mit dezenten 30mm Tieferlegungsfedern. Sowohl die Felgen als auch die Federn haben eine ABE ( Teilegutachten ). Fahrzeug ist auch nicht zu Tief passen locker noch 2-3 finger rein zwischen Rad und Radkasten.
nun zu meiner Frage :
Muss ich damit trotzdem zum TÜV und die neu verbauten Teile eintragen lassen da diese jetzt in Kombination verbaut sind?
Danke schonmal im Voraus
7 Antworten
Hallo
wenn die 20" Räder in der Grösse schon in der COC zum Fahrzeug aufgeführt sind gibt es nur 1ne Änderung per ABE und man braucht keine Änderungsabnahme.
Selbstverständlich muss bei Betrieb im Bereich der STVZO bei verlassen des Werkstatthof die Scheinwerferhöhe und die Mindesthöhe korrekt sein. Zudem muss die Werkstatt natürlich die Freigängigkeit im eingefederten Zustand (bei maximaler Achslast) prüfen und herstellen.
Normalerweise muss dich die Werkstatt zu ABE und Änderungsabnahme informieren und schreibt das als Kommentar in die Rechnung. Zudem bekommt man für denn Ingenieur ein aktuelles Messblatt mit und/oder schreibt die Werte für die Abnahme in die Rechnung zur Werkleistung.
Ja, musst du
Ja musst du, da sich beide Einbauten gegenseitig beeinflussen. Hätte dir die Werkstatt aber eigentlich sagen können
Ja mit einer Kombination muss du zum TÜV
Ja musst Du…die Prüfen die Freigängichkeit zwischen Rad und Radkasten in dem das Fahrzeug über Kreuz d.h. linkes Vorderrad und rechtes Hinterrad (oder andersrum) eingefedert wird… und dann sind die zwei drei Finger platzt gleich weg