Muss ich mein Zimmer aufräumen?

5 Antworten

Hochkomplexe rechtliche Frage. Gute Frage.

Krawallbotz hat das BGB §1916 zitiert. Nun gut.

Da gibt es aber auch noch den §1626 (2):

(2)1 Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2 Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Daraus geht nach meinem Verständnis auch eine Pflicht der Eltern zum Gespräch hervor. Tyrannei oder herrisches Auftreten ist damit nicht abgedeckt.

Neben dem BGB gibt es noch die UN-Kinderrechtskonvention:

https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

Darin steht u. a.:

Artikel 3: Wohl des Kindes
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Für mich ist nicht ersichtlich, dass eine für das Kind unverständliche Forderung, ein Zimmer über das notwendige Maß hinaus aufzuräumen, zu dessen Wohl beiträgt.

Vielmehr könnte man in diesem Zusammenhang die Frage aufwerfen, ob die Eltern nicht evtl. aus persönlichem Frust selbigen am Kind auslassen. In diesem Zusammenhang würde ich eher von psychischer Misshandlung ausgehen, nicht von einer gerechtfertigten Mitwirkung im elterlichen Haushalt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

Hier bleibt insbesondere zu klären, ob die Eingriffe der Eltern willkürlich sind. Ich habe aus der Fragestellung den Eindruck, dass ja.

Vermutlich könnte man mit dieser Frage drei Anwälte und mehrere Gerichte beschäftigen.

Ich hoffe diese Antwort hilft Dir weiter.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bist sogar gesetzlich verpflichtet, im Haushalt mitzuhelfen- und zwar im ganzen Haushalt, auch in "deinem" Zimmer.

aber mein Zimmer ist meine private Zone in der ich mich wohl fühle.

Zahl ihnen Miete für das Zimmer und anteilmäßig Strom sowie alle Umlagen + Versicherungen, dann ist es deine private Zone °!

Shivadasa  23.12.2022, 20:53

Aha, wo im Gesetz steht das?

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Krawallbotz  23.12.2022, 20:53
@Shivadasa Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

...

Hättest du aber auch selber ergoogeln können, aber ich will ja mal nicht so sein !

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Shivadasa  23.12.2022, 20:55
@Krawallbotz

Danke, interessant, kannte ich noch nicht.

Ich benutze die Datenkrake nicht.

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Danabanana307 
Fragesteller
 23.12.2022, 21:09

Ich bin noch nicht berufstätig und ich finde man hat ein Recht auf Privatsphäre, auch wenn’s nur mein Zimmer ist

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Krawallbotz  23.12.2022, 21:15
@Danabanana307

Und was hat eine Berufstätigkeit mit deiner Pflicht zu tun, im Haushalt zu helfen ?

Du kannst sicher Privatsphäre einfordern, aber das Beisammensein in einer Familie ist ein Geben und Nehmen.

Halte dich an die Regeln, die deine Eltern aufstellen, dann kommen sie dir sicher auch entgegen.

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Shivadasa  23.12.2022, 22:17
@Krawallbotz

Die Frage ist, ob die Eltern überhaupt Regeln aufstellen – oder ob sie nur nach Lust und Laune (und Wetterlage) herumkommandieren.

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Krawallbotz  23.12.2022, 22:27
@Shivadasa

Das wissen wir nicht- allerdings kenne ich Teenies (war ja selber mal eins) und ich weiß, wie die Emotionen hochkochen können.

Wir kennen nur die Sichtweise der FS- niemand kennt die Seite der Eltern.

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Shivadasa  23.12.2022, 22:28
@Krawallbotz

Jo, korrekt. Ich war auch schon geneigt nach einem Foto von dem Zimmer zu fragen ;-)

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Ja, das dürfen sie im Rahmen einer erzieherischen Maßnahme. Du musst es nicht tun, dann aber auch nicht über die Konsequenzen meckern.

Je früher Du lernst, dass man auch unangenehme Dinge machen können sollte, umso besser.

Guten Abend,

Ja bist du, da du Gesetzlich dazu verpflichtet bist im Haushalt mit zu helfen. Da das dir beibringt im späteren Leben deine eigene Wohnung sauber und ordentlich zu halten. Genauso Hilfe es das du lernst Aufgaben die man dir aufgibt zu befolgen und umzusetzen. Das Jugendamt kann deinen Eltern wenn du es nicht tust einen Erziehungsberechtigter beistand anordnen der dann alle deine schritte kontrolliert, und ich denke mal das du nicht im Auge vom Jugendamt aufwachsen möchtest. Also halt ein Zimmer Sauber wenn du es einmal aufräumst und es dann sauber hält hast du weniger arbeit.

Lg Joshua

Woher ich das weiß:Recherche

Ja können sie - leider. Ich habe da auch so meine Probleme damit mein Zimmer aufzuräumen und meine Mutter hat gesagt wenn ich das nicht mache kriege ich Handyverbot und deswegen reiß dich einfach zusammen und macht es. Es bringt nichts da rum zu meckern weil deine Eltern wahrscheinlich auch googeln können und dann relativ schnell auf die Antwort stoßen, dass sie das machen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung