Muss ich mein Passwort rausgeben?

4 Antworten

Also nur mal theoretisch.

Nein du bist nicht verpflichtet der Polizei bzw. den Ermittlungsorganen dein Passwort zu nennen und denen somit Zugriff auf belastendes Material zu verschaffen. Zumindest nicht dann wenn du dich selbst damit belastet.

Wenn allerdings der Rechner nun z.B. für Aufzeichnungen von Überwachungskameras genutzt werden würde und eine der Kameras hätte etwas aufgezeichnet was als Beweis im Zuge einer Starftat die nicht dich betrifft dient, so bist du zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

Und in dem Fall das du eine oder mehrere Straftaten begangen haben solltest und auf der Festplatte finden sich Beweise dafür, dann sollest du dir in jedem Fall einen Anwalt nehmen und dich beraten lassen, ob es nicht dennoch sinnvoll sein könnte Passwörter herauszugeben, das könnte sich später bei einer Verurteilung auch auf das Strafmaß auswirken. Und bitte glaube nicht das deine Verschlüsselung nicht zu knacken ist. Mit Geduld und der passenden Software ist alles über kurz oder lang knackbar.

Mark Berger  09.09.2023, 11:24
Mit Geduld und der passenden Software ist alles über kurz oder lang knackbar.

Ja klar - nur das "lang" kann halt auch hunderttausende Jahre mit einem Rechner oder ein Jahr mit hunderttausenden Rechnern bedeuten...

Die Frage ist also ob das praktisch umsetzbar ist!

Wichtiger wäre es zu erwähnen, dass in der Forensik das Lockard'sche Prinzip gilt! Dieses lautet grob gesagt:

Jeder der einen Tatort betritt hinterlässt etwas am Tatort und nimmt etwas von Tatort mit.

Auch wenn die Beweise von Rechner des Täters wegen der Verschlüsselung nicht knackbar wären, hat die Polizei noch

  • Rechner der Opfer
  • Server-Logs
  • Logs vom Provider
  • Emails
  • usw.

Es gibt also durchaus diverse Wege Beweise zu finden ohne den Rechner des Täters.

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Grundsätzlich musst du nichts sagen, was dich belastet. Mit der Polizei musst du auch gar nicht reden. Nur vor Gericht musst du immer antworten.

Dinge, die du weißt (wie Passwörter) musst du nicht rausgeben. „Das habe ich vergessen.“ ist völlig ok.
Dinge, die du hast (wie TouchID oder FaceID, einen speziellen USB Stick zur Ver-/Entschlüsselung) musst du rausgeben.

Einfacher und entspannter ist es, einigermaßen gesetzeskonform zu leben. 😉

Wenn du Beschuldigter einer Straftat bist hast du keine Mitwirkungspflicht. Soweit zur Theorie.

Wenn Du Beschuldigter bist: Nein.