Muss ich die Kaution (nach)zahlen?

3 Antworten

Ja, der Vermieter kann dann eine Kaution von dir verlangen (BGB § 563b Abs. 3).

Solltest du dann allerdings nicht mehr dort wohnen, kann der Vermieter den Mietvertrag auch kuendigen (BGB § 564).

Entweder die bereits geleistete Kaution wird mit deinem Beginn des offiziellen Mietverhältnis verrechnet oder du bekommst die Kaution als Erbberechtigter ausgezahlt und mußt dann allerdings deine Koution erneut dem Vermieter zukommen lassen. In deinem Fall ist stark davon auszugehen, daß der Vermieter die bereits erhaltene Kaution deiner Mutter mit deinem Mietvertrag verrechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DietmarBakel  05.08.2023, 01:57

Welche "bereits erhaltene" Kaution ?

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Gerhart  05.08.2023, 06:27
@DerNebelraserXL

Wieso "eher nein"? Der Fs hat nur gesagt, dass seine Eltern zum Mietbeginn keine Kaution gezahlt haben. Was im Mietvertrag verlangt war, wurde nicht kommuniziert.

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Gerhart  05.08.2023, 06:20

Da hast du aber seltsame Erfahrungen gemacht. Eine Kaution ist eine MIETSICHERHEIT und kann daher nicht mit dem Mietvertrag "verrechnet" werden.

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Du musst nichts zahlen, was vertraglich nicht vereinbart ist. Keine Kaution im Vertrag, keine Zahlung.

Du tritts in den Mietvertrag ein, ohne Änderung des sonstigen Vertragsinhalts.

Wenn allerdings Deine Eltern säumig sind, kann die Kaution immer noch gefordert werden.