Muss ich dem fahrrad wenn ich von der nebenstraße komme vorfahrt gewähren?
Hey bild ist im anhang es geht um folgende situation . Ich komme von der nebenstraße und möchte abbiegen der fahrradfahrer kommt links von dem gemeinsamen rad und fußweg . Muss ich ihn nun durchlassen oder nicht ? Auf der nebenstraße die ich befahre steht ein vorfahrt gewehren schild und auf der hauptstraße ein vorfahrts schild .
Der fahrradfahrer befindet sich auf dem weg wo die Säule zu sehen ist und ich auf der einspurigen straße !
5 Antworten
Ganz so eindeutig wie es hier dargestellt wird ist das Thema nicht.
Es muss zwischen straßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen unterschieden werden.
Ein straßenbegleitender Radweg ist in der Regel weniger als 5m von der Straße entfernt, folgt ihrem Verlauf und ist an Einmündungen deutlich markiert. Er hat die gleichen Vorfahrsrechte wie die Straße.
Beispiel: https://www.l-iz.de/wp-content/uploads/2017/09/radweg_strasse.jpg
In dem Fall wäre es egal, wo genau das Schild steht.
Das auf dem Bild kann, zumindest links, durchaus ein eigenständiger Radweg sein. Er würde dann wie eine Kreuzung behandelt werden, unabhängig davon, ob deine Fahrbahn nach 10m oder 100m in eine andere Straße mündet. In dem Fall müssten hier vor der Kreuzung Vorfahrtsschilder aufgestellt werden, wenn diese nicht vorhanden sind, gilt rechts vor links.
Habe nochmal nachgelesen, die Lösung findet sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
II. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
Es ist keine markierte Radwegfurt vorhanden (vgl Beispielbild in meiner ursprünglichen Antwort), damit ist der Radweg nicht straßenbegleitend und somit auch nicht Bestandteil der Vorfahrtstraße. Die Vorfahrt ist somit durch Verkehrszeichen oder Rechts vor Links geregelt.
Also ist bei dem bild ist rechts vor links .
Das bild ist von earth mittlerweile sind dort 2 streifen für denn radweg aber diese enden an der straße .
Und eine straße weiter vorne ist der überweg makiert mit einer gestrichelten lienie und somit muss ich dem fahrrad an dieser stelle vorfahrt gewähren ?
Ja. Aus dem zitierten Absatz ergibt sich, dass solche gestrichelten Linien (Radwegfurt) nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Radverkehr dort Vorfahrt hat. Dort ist es also ein straßenbegleitender Radweg, der quasi Teil der Vorfahrtstraße ist. Auf dem Bild von Google Earth ist es ein abgesetzer oder nicht vorfahrtsberechtiger Radweg.
Vielen dank für deine mühe . Das weiß ich sehr zu schätzen . Ich wünsche dir noch alles gute . :)
Natürlich musst du
Natürlich hat der Fahrradfahrer Vorfahrt. Die Vorfahrtstraße gilt für alle, nicht nur für motorbetriebene Fahrzeuge. Höflicherweise sollte man auch Passanten passieren lassen 😊
Okey warum lernt mann dann das mann beim abbiegen denn leuten vorang gewehren muss aber sonst nicht ?
Du hast ein Vorfahrt gewähren-Schild, das sagt doch eigentlich schon alles, oder nicht?
Schon bloß steht das hinter dem radweg und nicht vor ihm ?
Das ist völlig unerheblich, wo das steht. Es gilt trotzdem.
...bist du überhaupt schon in der Fahrschule?
Dass man nicht Vorfahrt gewähren muss, wenn man nicht abbiegt, gilt nicht grundsätzlich, sondern nur als Linksabbieger, wenn die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt ist.
Wenn auf deiner Straße ein „Vorfahrt gewähren“-Schild steht, hast du Vorfahrt zu gewähren. Egal, in welche Richtung du fahren möchtest und egal, ob Pkw oder Fahrradfahrer oder sonst ein Fahrzeug.
Wenn die verkehrssituation so einfach erkennbar wäre und auch eindeutige wäre würde ich hier nicht so blöd fragen .
Naja, die Regelung ist ja tatsächlich ziemlich einfach. Du musst dir nur klarmachen, dass ohne Verkehrszeichen rechts vor links gilt und ansonsten die Verkehrszeichen sagen, was du zu tun hast. Und auf Radfahrer, Fußgänger und insbsondere Kinder wird eben noch deutlich viel mehr Rücksicht genommen.
Einfache Regel, merken, machen 😉
Prinzipiell gilt immer: Nebenfahrbahn hat immer Wartepflicht gegen über den Fließverkehr auf der Hauptfahrbahn. Wenn du ein Vorrang geben Schild hast, musst ihn natürlich auch Vorrang geben. Das gilt auch wenn er auf den Radweg ist.
Wenn deine Straße das Vorfahrt gewähren Schild hat, musst du natürlich auch den Radfahrern Vorfahrt gewähren.
Ja wenn sie auf der straße fahren ist das logisch sonst ist es leider nicht soch ersichtlich ....
Auch für den Radweg ist Vorfahrt zu gewähren. Der Radweg ist der Straße gleich gestellt.
Also es ist so das der radweg mit einem weißen streifen gekennzeichnet ist jedoch endet er an der straße und geht an der gegeüberliegenden seite weiter ohne makierun auf der straße .