Muss ich das Geld dem Nachbarn zahlen?

5 Antworten

Der Nachbar hat an den Händler gezahlt, somit besteht sein Anspruch nur gegenüber dem Händler, und nicht gegenüber Dir.

Ich würde an deiner Stelle aber auch überprüfen, ob der Händler dir damals den zu viel bezahlten Betrag nicht doch zurück überwiesen hat.

Am Besten der Nachbar fordert das Geld, vom Händler bzw. wo es hin überwiesen worden ist, zurück.

Hast du die Rechnung denn bezahlt an das Unternehmen? Also hat die Firma jetzt 2 x das Geld bekommen?

Wenn ja: Sag dem Nachbar, dass er sich an die Firma wenden soll und diese ihm dann zurück zahlen sollen. Du kannst ja nichts dafür, dass er deine Rechnung aus versehen bezahlt hat. Die Firma kann das in ihrem Programm bestimmt nachschauen, wenn da zwei Mal bezahlt wurde und erstattet es ihm.

das heisst der begünstigte hat das geld 2 mal bekommen? das musst du eigentlich sofrt rückgängig machn. naja, jetzt ist zu spät.

einerseits war es DEINE rechnung. andererseits ist er selbst schuld wenn er einfach rechnungen zahlt die nicht seien sind. er hätte ja sehen können, dass da deine anschift und dein name drauf steht und dass er vielleicht nichtmal was bei der firma gekauft hat. musst du also mit ihm selbst klären, aber irgendwo ist es auch "eigene dummheit" (nicht bse gemeint) wenn er da nicht drauf achtet sonder einfach blindlinks rechnungen bezahlt. irgendwo ist er auch selber schud.

Danny59  29.03.2023, 18:11

Warum sollte es zu spät sein? Die Verjährungsfrist beträgt 7 Jahre.

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Interessant, dass ihr da ein Jahr wartet.

Die Rechnung wurde doppelt beglichen - daher gebührt dir vom Empfänger die Erstattung des doppelt gezahlten Betrages. Diesen musst du zurückfordern, und dann deinem Nachbarn auszahlen.

Halloechen125jj 
Fragesteller
 29.03.2023, 18:21

Der Nachbar ist dumm okay? Ich sehe gerade das die Rechnung vor 2 Jahren war und er mir das jetzt sagt

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Danny59  29.03.2023, 23:39
@Halloechen125jj

Ja, ist schon spannend, dass er erst nach 2 Jahren darauf kommt. Versuche das Geld wieder zurückzubekommen (das müsste eigentlich auch in der Buchhaltung des Rechnungsstellers aufgefallen sein - ist also auch deren Versäumins), und sage deinem Nachbarn, dass nachdem du die Erstattung bekommst, du ihm sein Geld zurückzahlst.

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