Muss ich bei krankheit die berufsschule anrufen?

2 Antworten

Du musst Dich als Auszubildender im Betrieb - und an Schultagen zusätzlich in der Berufsschule melden.

Deine AU-Bescheinigung geht an den Ausbildungsbetrieb - dieser informiert bei längerfristiger Erkrankung die Berufsschule.

Du musst beide Informieren, sowohl die Schule als auch den Betrieb