Muss ich bei der „Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit im laufenden Kalenderjahr“ auch eine Langzeiterkrankung angeben?

2 Antworten

Ich denke es geht hier eher um Deine Urlaubsansprüche. Rein theoretisch könnte der vorherige Arbeitgeber Dir schon den kompletten Jahresurlaub gewährt haben. Dann müsse der neue Arbeitgeber in diesem Jahr gar keinen Urlaub mehr gewähren.

Und Krankheit ist keine Beschäftigung. Würde da kein Risiko sehen, wenn man das nicht im Personalfragebogen angibt. Im Gegenteil, bezgl. der Gesundheitsdaten, hast Du sogar Auskunftsverweigerungsrecht, es sein denn, Deine Krankheit ist für den Job relevant, also z.b. Bandscheibenvorfall bei hebender Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Recherche

Deinen neuen AG geht es überhaupt nichts an, ob und wie lange Du beim alten AG arbeitsunfähig warst.

Während meiner Krankschreibung wurde ich von meinem alten Arbeitgeber zudem zu 100% in Kurzarbeit geschickt.

Das verstehe ich nicht. Man kann einen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit nicht in Kurzarbeit schicken. Hat er das gemacht, als er noch Entgeltfortzahlung leisten musste?

Kurzarbeit gibt es für Arbeitnehmer die krank sind nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, wenn der AN schon für Kurzarbeit geplant war.

Kurzarbeit während der Arbeitsunfähigkeit anordnen ist rechtswidrig. Der AG muss, wenn ein AN vor der Bekanntgabe der Kurzarbeit erkrankt, das volle Entgelt zahlen und nicht den reduzierten Kurzarbeiterbetrag.

Die Kurzarbeitsphase geht den neuen AG auch nichts an.

Davon mal abgesehen, kann er doch die "Art der Beschäftigung" und wie lange Du AN des Betriebs warst im Lebenslauf nachlesen und in Deinem Arbeitszeugnis.

Dass solche Fragen in einem Personalbogen stehen, ist mir neu.


Mondfisch80 
Fragesteller
 25.08.2020, 10:11

Pünktlich zum Beginn meines Krankengeldes hat man mich in Kurzarbeit geschickt. Somit war ich schon krankgeschrieben, als ich den Brief erhalten habe.

Meinen Lebenslauf hat der neue AG vorliegen, das Arbeitszeugnis noch nicht, da es erst noch erstellt werden muss.
Ich habe natürlich kein Problem damit, den Zeitraum anzugeben, dass ich dieses Jahr bei der alten Firma angestellt war. Mir stellt sich gerade halt nur die Frage, ob ich tatsächlich angeben muss wieviele Tage ich tatsächlich gearbeitet habe oder meine Kranken- und Urlaubstage in dieser Berechnung nicht berücksichtige.

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Hexle2  25.08.2020, 10:16
@Mondfisch80

Du musst Deine Krankheitstage nicht angeben und bezüglich des Urlaubs muss Dein alter AG Dir nach § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen.

Die Anzahl der genommenen Urlaubstage ist für den neuen AG schon wichtig, da § 6 Abs. 1 BUrlG Doppelansprüche ausschließt.

Dein neuer Arbeitgeber kann Dir Deinen Urlaubsanspruch im neuen Betrieb erst nennen, wenn er weiß, wie viel Urlaub Du im laufenden Kalenderjahr schon hattest.

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