..Kenntnis- und Stellungnahme binnen 2 Wochen?

7 Antworten

Das könnte recht wichtig sein. Allenfalls brauchst Du einen Anwalt und zwar so rechtzeitig, dass sich in den 2 Wochen noch Termin, seiner Arbeit und das Einbringen eines Schriftsatzes ausgeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Börsenthemen

Kenntnisnahe bedeutet, dass du diese Informationen lesen sollst.

Stellungnahme bedeutet, dass du ihnen sagen/schreiben sollst, wie du das siehst, was deine Meinung dazu ist oder wie sich Ereignisse aus deiner Sicht abgespielt haben.

Wenn dir dafür 2 Wochen Zeit eingeräumt werden, kann es sein, dass es im Anschluss negative Konsequenzen für dich hat, wenn du nichts machst.

Ohne nähere Informationen zur Situation kann kan dazu nichts genaueres sagen.

wo man nicht wirklich seine Meinung darüber sagen kann

Das dürfte ja ein amtliches Schreiben sein. Also, da ist weniger die "Meinung" gefragt, als eben zum Beispiel Deine objektive Sicht der Dinge. Meist geht es dabei um die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Wenn Du mit der Mitteilung einverstanden bist, dann teilst Du eben nichts mit. Wenn Du Fragen hast, dann bei der zuständigen Stelle vorher nachfragen.

Das heißt, du kannst in der Zeit was dazu sagen. Z.B. Rechtsmittel dagegen einlegen.

Du hast DIE MÖGLICHKEIT innerhalb von 2 Wochen dazu Stellung zu nehmen, musst es aber nicht!