Muss hier der Bruder für die essgestörte Schwester mit aufkommen?

6 Antworten

Er muss gar nichts abgeben, 0. Wenn die essgestörte Schwester alles vernichtet hat, muss sie selbst für ihre "Ernährung" sorgen. Und ja, er sollte die Lebensmittel woanders aufbewahren, damit sie merkt, was sie falsch macht. Von einer Verpflichtung kann hier keine Rede sein.

Mit 60,- kommt man ne Weile hin, Ihr Problem das sie sich dann nur Nudeln, Haferflocken und mal nen Apfel leisten kann.

Ich würde einen Döner essen gehen und Zuhause wäre dann bei mir Ramadan.

Nein, der Bruder hat dazu keinerlei Verpflichtung.

Allerdings habt ihr Kinder die Verantwortung, euren Vater auf Unterhalt zu verklagen, wenn er euch keinen zahlt.

Der Bruder hat keine Unterhaltspflicht für seine Schwester. Die scheint in diesem Fall noch bei den Eltern zu liegen. Sinnvollerweise wird die Mutter wöchentliche Summen an die Tochter anweisen.

Wenn der Bruder sich weigert, was er durchaus kann, muss die Schwester zum Jobcenter und eine Notlage erklären

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen