Muss ein Lehrer ne normale Entschuldigung akzeptieren, sofern der Schüler keine Attestpflicht hat oder?

6 Antworten

Das kommt drauf an, wie das in eurer Schulordnung steht. Jede Schulleitung kann das für die eigene Schule selbst bestimmen, und Sonderregelungen für Abschluss-/Prüfungsjahrgänge und Einzelfälle einlegen.

In der Regel genügt eine telefonische Entschuldigung oder per Mail am ersten Tag des Fehlens. Spätestens am dritten Tag muss die schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen. Von Schüler selbst, wenn er volljährig ist, von den Eltern, wenn er nicht volljährig ist.

Ein Attest braucht man in der Regel, wenn eine Klassenarbeit oder Prüfung ansteht, oder wenn man generell im Prüfungsjahrgang ist.

Wenn jemand zu oft fehlt, kann ihm eine Attestpflicht auferlegt werden. In dem Fall benötigt man für jeden Fehltag ein ärztliches Attest.

In der Theorie reicht es also, wenn deine Eltern dich schriftlich beim Klassenlehrer entschuldigen, wenn du nicht zur Gruppe der Attestpflichtigen gehörst und keine Klassenarbeit ansteht.

Solange nicht gemäß der Schulordnung ab Tag X ein Attest gefordert wird, muss die Schule die elterliche Entschuldigung bzw. die des volljährigen Schülers akzeptieren.

.... nein, wir benötigen eine lapdare Befreiung für die Fehlzeiten. Eine Entschuldigung über das Kind ist nicht nötig.