Bei attestpflicht keinen attest?

2 Antworten

Bei bestehender Attestpflicht gilt ein Fehlen logischerweise nur bei Vorliegen eines Attestes als entschuldigt. Ansonsten wird es wohl auf unentschuldigtes Fehlen hinauslaufen mit entsprechenden Konsequenzen.

Dann ruf doch einfach den Arzt an..

eine Entschuldigung reicht nicht