Muss ein Einzelhandelgeschäft in den Handelsregister eingetragen sein?

1 Antwort

Lieber Fragenersteller,

gerne helfe ich dir bei der Beantwortung deiner Frage.

Für Kleingewerbetreibende besteht grundsätzlich keine Pflicht sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Gleichwohl besteht für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit hierzu, § 2 HGB. Bis zu dem Zeitpunkt der Eintragung gelten die Vorschriften des HGB (mit Ausnahmen!) grundsätzlich nicht.

Sobald du aber nach Art und Umfang einen kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb betreibst und damit Kaufmann bist, besteht auch eine Pflicht sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Regelung hierzu findest du in § 29 HGB.

Die Frage, ob und gegebenenfalls wann du die Kaufmannseingeschaft bei einem Fitness-Shop erlangst, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Vollkommen ausgeschlossen ist das aber nicht.

Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung! 

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. 

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung