muss ein arbeitgeber ein Ruheraum bereitstellen zb für Beten?

7 Antworten

Gebetsräume oder auch Ruheräume müssen nicht gestellt werden. Auch keine Räume um Sport oder Gymnastik zu machen o.ä.

Lies mal hier:

Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume | Arbeitsschutz Office Professional | Arbeitsschutz | Haufe

Auszug:

Pausenräume gehören zum betrieblichen Alltag der meisten Betriebe. Sie sind in vielen Fällen unverzichtbar, aber rechtlich nicht immer ein Muss.

FramalJamal 
Fragesteller
 28.01.2024, 07:53

ja aber es gibt religionsfreiheit dass bedeutet chef muss rücksicht nehmen

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Jogi57L  28.01.2024, 08:08
@FramalJamal

Es bedeutet, dass der Staat dich nicht bestrafen darf, wenn Du Dich zu einer Religion bekennst, solange die Ausübung dieser Religion mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Auch, dass der Staat Dir nicht vorschreiben darf, welche Religion Du zu haben hast.

Grundrechte sind in erster Linie Rechte, die Bürger m,w,d gegenüber dem Staat haben.

Die Rechte ( und auch Pflichten) die Du gegenüber dem Arbeitgeber hast, stehen in Deinem Arbeitsvertrag.

Oft wird im Arbeitsvertrag auch noch auf die geltenden tariflichen Regelungen und 'Betriebsvereinbarungen hingewiesen.

Wenn dort irgendwo steht, dass der Chef oder die Chefin verpflichtet ist, die religiösen Belange der Mitarbeiter zu berücksichtigen und ihnen für ihre Religionsausübung geeignete Räume zur Verfügung stellen muss, kannst Du das einfordern.

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das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit gilt auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit,   sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im   öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Referenz :

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Handbuch: Rechtlicher

Diskriminierungsschutz. Berlin 2015, S. 71

4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. [...] Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten.


Idris164  28.01.2024, 08:08

In deinem ganzen Artikel steht nichts von Gebetsraum

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Peppie85  28.01.2024, 09:55

Also jetzt schlägts mal 13! Ich bin bekenntende Christin! aber wenn ich meine Goldkette mit dem Kreuz auf Arbeit tragen würde, dann könnte man das Kreuz dann gleich auf mein Grab stellen. Das gleiche gilt für meinen silbernen WWJD Anhänger am Armkettchen.

Wenn ich damit beim Schrauben in der Verteilung, die unter Spannung steht irgendwo hängen bleiben würde, dann könnte man gleich ein größeres Kreuz auf dem Friedhof aufstellen.

und wo wir beim thema Gleichbehandlungsgesetz sind? Christliche Rettungsanitäter, Notärzte, Feuerwehrleute etc. müssen ja sonntags auch arbeiten!

ich möchte niemandem das recht absprechen, seiner Religion nachzukommen, aber die Freiheit exisitiert! wenn ich also Wert darauf lege, sonntags in die Kirche zu gehen, oder 3 mal am Tag zu beten, dann muss ich mir eben eine Arbeitsstelle suchen, auf der ich diese Möglichkeiten habe! Wir haben ja schließlich Berufsfreiheit!

Auf die Frage, ob er denn ein schlechter Moslem sei, weil er freitags nachmittags schule hat, nicht am Freitagsgebet teilnehmen könne, bekam ein junger Moslem von seinem Imam sinngemäß die folgende Antwort:

Ja, das Freitagsgebet ist wichtig, es soll die Zusammngehörigkeit der Gemeinde stärken. Es ist jedoch ein großer Unterschied, ob man nun aus wichtigen Gründen, und die schulische Ausbildung ist wichtig! nicht teilnimmt, oder einfach nur, weil man z.B. lieber chillen oder zocken will etc.

Der Imam gab unserem jungen Moslem abschließend den Rat, wenn ihm das Freitagsgebet wichtiger sei, als eine vernünftige Ausbildung, dann könne er ja immernoch dort hin gehen, wo es z.B. gesetzliche Richtlinien gibt, die das entsprechend regeln.

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Nein, Religion ist dein Privatvergnügen.

Sonst könnte ich verlangen, da ich begeisterter Hobby-Hundebesitzer bin, dass mir ein Raum zum erziehen meiner Hunde zur Verfügung gestellt wird.

Nein. Du bist dort zum Arbeiten. In der Pause kannst du dich natürlich kurz auf Toilette oder an einen anderen ruhigen Ort zurückziehen, aber extra bereitgestellt werden muss der nicht.

Wie heißt es doch gleich?

Bete und arbeite

Also alles zu seiner Zeit. Aber sicher gibt es einen Pausenraum.
Das sollte es kein Problem sein. Oder auf'm Lokus.