Muss die Werkstatt meine Spritkosten übernehmen?

2 Antworten

§ 439 BGB, Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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Im Normalfalle steht auch im Vertrag das der Erfüllungsort der Standort des Verkäufer ist und damit hast du zwar Anspruch auf beseitigung des Mangels aber nicht auf die Kraftstoffkosten / Fahrtkosten zum Verkäufer.

Der Absatz 2 bezieht sich auf Beschaffung und Transportkosten ev Ersatzteile oder deren Lieferkosten sollten die aufschlagen.. Ich kannte den Bissher nicht und der Normalfall war selbst wenn die Karre liegenbleibt ist es Käufersache das Fahrzeug zum Erfüllungsort zu verbringen oder zu transportieren..

Überlege mal wirklich wenn du was Verkaufst müßte ein Verkäufer die Kosten von deinem Heimatort oder Standort zur Werkstatt übernehmen.. ist doch dein Problem wo du was Kaufst und welche wege du bereit bist zu fahren um eine sache zu erwerben..

Das ist eine frage des Verhältnismässigkeit der Kosten. und 110 km sind nunmal nicht gerade eine weltreise. Stell dich nicht so an. und überlege ob du bei einer Werkstatt um die ecke nicht billiger weg kommst.