Generalüberholung nach Gebrauchtwagenkauf fällig?

4 Antworten

Also zuerst einmal gibt es bei einem Händler kein " gekauft wie gesehen", als Händler hat er die Gewährleistung zu geben. Diese ist Gesetzlich vorgeschrieben. Was viele machen ist, die Fahrzeuge im Kundenauftrag zu verkaufen und der Händler nur als Vermittler tätig wird. Hier ist auch immer Vorsicht geboten.
Was aber zu deinen ganzen aufgeführten Mängeln zu sagen bleibt, die sind bis auf zwei Punkte völliger Blödsinn. Die einzigen Punkte die hier in die Gewährleistung fallen sin das Getriebeproblem und die ESP-Meldung.

Der LMM wird nur bei einem Defekt, also wenn er gar kein Signal, oder ein falsches Signal ans MSG sendet getauscht. Kannst du ja mal mit einer Glühlampe vergleichen, die tauschst du im Normalfall auch erst aus, wenn diese hinüber ist.

Alles andere sind Dinge die in den Service gehören und da hättest du schon darauf achten müssen. Wie hier schon erwähnt wurde, es wird dir beim Starten ja angezeigt.

Ich würde die Kiste dem Händler vor die Tür stellen und ihn zur Beseitigung der Fehler von Getriebe und ESP im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auffordern. Die darf und kann er nicht einfach ausschließen.
Was die anderen Sachen angeht, da könnte man ihm wegen Fehlerhafter Fahrzeugbeschreibung " Fertig Aufbereitetes Fahrzeug" vielleicht ans Bein Pinkeln. Wobei dies auch so eine gewisse Auslegungssache ist. Aufbereiten kann auch nur Waschen und etwas Aufpolieren und den Innenraum reinigen sein, nicht jedoch mit kpl Service.
Diese ganzen Dinge klärt man aber vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages, ob dies auch alles Schriftlich festgehalten wurde.

Bei nicht eingehaltene Mündlichen Zusagen ist da im Nachgang meist Schwer dagegen anzugehen.

Fahre zu dem Händler und suche das Gespräch mit ihm. Stellt er sich Quer, dann sag einfach, dass du die KFZ -Schiedsstelle einschaltest. Dort wird das Fahrzeug dann richtig unter die Lupe genommen und dann wird sich herausstellen, ob das von ihm verkaufte Fahrzeug wirklich dem Zustand entspricht, welchen er in seiner Anzeige angegeben hat.

Wenn nicht, dann bekommt er richtig Ärger.

Also... Ein Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Der einzige Fall, bei dem so was geht ist, wenn der Händler "im Auftrag" verkauft, also nur der Vermittler ist.

Den Service um rund 4000 - 5000 Km überziehen ist nicht so toll, aber kein Beinbruch!

Aber... Du kaufst ein Auto, setzt Dich rein und fährst los ohne nach irgend etwas zu schauen? Öl auf min, Wasser auf min....

Zündkerzen vor 100 Km gewechselt... ist doch OK oder war das ein Schreibfehler? Übrigens gibt es Kerzen zB mit Iridium. oder Platinelektroden, die locker 100k km machen! Also keine nennenswerte Aussage.

Und warum sollte ein Luftmassenmesser turnusmäßig erneuert werden. Das Teil arbeitet theoretisch absolut verschleißfrei. Muß also nur gewechselt werden, wenn ein defekt vorliegt.

Dennoch würden mir die Fehler zu denken geben. Fehler am ESP und Getriebe im Notlauf... Ich hätte das Auto so nie gekauft und würde das jetzt wieder zu dem Händler bringen. Denn sauber aufbereitet wurde die Möhre wohl auch nicht, wenn Öl und Kühlwasser auf min stehen.

Müsstest mal auslesen lassen. Mit dem Getriebe und ESP wäre es ein Gewährleistungsfall. Der Rest nicht. Und gekauft, wie gesehen gibt es nicht.

Alle "Mängel", die dein "Mechaniker" festgestellt hat, hätte man auch bei einer Besichtigung sehen können.

Zündkerzen vor 100km gewechselt ist kein Mangel, sondern eher ein Pluspunkt. Und was der an dem Luftmassenmesser zu meckern hat, erschließt sich mir auch nicht.

Dass der Service überzogen ist, wird bei jedem Start angezeigt, hättest du also selbst bei der Probefahrt sehen müssen. Und die ganzen Filter gehören natürlich auch zum Service B

Also kein Grund zum Jammern.