Muss DHL für den Schaden aufkommen?

8 Antworten

Versicherter Versand ist, soweit ich das weiß (und ich garantiere hier für nichts, weil ich wirklich nur Laienwissen habe ;) ), dafür gut, dass der Wert eines Pakets ersetzt wird, sollte es verloren gehen.

Der Schaden an deinem Päckchen ist, wie du schon richtig sagst, durch Willkür entstanden. Päckchen, die nicht in den Kasten passen, müssen abgegeben werden. Der Fehler liegt hier ganz klar beim Lieferanten.

An deiner Stelle würde ich folgendes tun: Wende dich noch mal an die DHL Beschwerdestelle. Lege den Fall dar, drohe notfalls mit einem Anwalt und/oder bitte darum, mit einem Vorgesetzten zu sprechen.

Solltest du nicht weiterkommen und die Sache ist dir den Aufwand wert, wende dich an einen Anwalt. Dies solltest du allerdings gut überlegen, denn solche Sachen ziehen sich oft lange hin. Ist der Wert des Päckchens dem Aufwand angemessen? Das ist eine Frage, die du dir vorher stellen solltest. Nicht, dass du am Ende zusätzlich zu deiner kaputten Ware auch noch auf de Anwaltskosten sitzen bleibst.

Ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen. Man hört ja immer wieder von Problemen mit diversen Paketlieferanten.

Alles Gute für dich!

Mysterion2013 
Fragesteller
 18.06.2018, 11:15

Danke, genau das habe ich auch so vor gehabt.

Ein Anwalt wird sich wohl nicht lohnen aber der Ärger und das ganze Verhalten von DHL si d ein totale Unverschämtheit. Die wissen genau dass sich kaum jemand einen Anwalt und nehmen wird und rechtliche Schritte einleitet. So eine Sauerei...

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Da hast du keine Chance gegen DHL. Die habe ja bessere Anwälte als du. kannst du es beweisen, dass das Paket zerquetscht beim zustellen wurde? Es kann sein, dass herauskommt, dass du nur so den Schaden zurück haben willst, wenn du nichts beweisen kannst. Und DHL ist immer an der Seite von den Zustellern.

Dxmklvw  18.06.2018, 11:51

Die haben nicht die besseren Anwälte, aber auffällig oft die "besseren" Richter.

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Newspaper123  18.06.2018, 12:29

Ich sag es dir, du hast keine Chance gegen DHL. Wenn die wollen , ersetzten die dir den Schaden. Wenn nicht , dann NICHT.

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Ob sich der Weg zum Anwalt lohnt, keine Ahnung. Bei einem Warenwert von 20 Euro wohl nein, wenn es 200 Euro sind ggf. schon.

Aber wenn es eine so zerbrechliche Ware gewesen ist, dann könnte auch der Absender der Schuldige sein, vermutlich wurde das Päckchen nicht mit "zerbrechlich" oder "nicht knicken" gekennzeichnet.

Ich habe Beschwerde bei DHL eingereicht, weil der Fahrer ein Paket in den Briefkasten gequetscht und die darin enthaltene Ware beschädigt wurde.

Ein Paket passt nicht in den Briefkasten. Hier handelt es sich daher vermutlich um ein Päckchen, und da geklten ganz andere Regeln.

Jetzt hat sich DHL gemeldet dazu geäußert dass das Paket unversichert verschickt wurde und ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Denn ein Paket *wäre* automatisch bis € 500.-- versichert; ein Päckchen hingegen nicht (Ausnahme: Man kauft diese Option beim Frankieren hinzu, gibt es zumindest für Päckchen International).

Das will ich so natürlich nicht auf sich beruhen lassen.

Das kann sein, nutzt aber nichts.

Das Paket hat nicht in den Briefkasten gepasst also hatte er es auch nicht da reinstopfen dürfen.

Selbst wenn, wäre das egal, weil es sich um unversicherten Versand handelt. Da haftet DHL auch nicht für Beschädigungen beim Transport, ob nun unterwegs oder am Briefkasten.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder was denkt ihr darüber?

Wozu? Hier gibt es nichts zu gewinnen. Lies dir mal die Transportbedingungen bei DHL durch. Wer auf Nummer Sicher gehen will, muss eben den versicherten Versand dazubuchen.

AuroraAlpha  18.06.2018, 12:16
Selbst wenn, wäre das egal, weil es sich um unversicherten Versand handelt. Da haftet DHL auch nicht für Beschädigungen beim Transport, ob nun unterwegs oder am Briefkasten.

Das was hier passiert ist dürfte aber eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellen, für die die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit sehe ich die Chancen für den FS eher gut.

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FordPrefect  18.06.2018, 12:33
@AuroraAlpha
Das was hier passiert ist dürfte aber eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellen

...die der OP aber beweisen müsste. Na dann viel Spaß.

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www.dhl.de

da stehen die beförderungs- und lieferbedingungen. paket werden nicht in briefkästen gesteckt und sind versichert.