Müsste es der Lehrer meinen Eltern sagen (SVV)?

5 Antworten

Bei normalen Lehrern bin ich mir nicht sicher, wie die reagieren (ich würde aber auch nicht zu einem normalen an deiner Stelle gehen). Schulsozialarbeiter, Vertrauenslehrer... müssen Schweigepflicht haben und auch einhalten, sie dürften es also nicht ohne deine Einverständnis es deinen Eltern und schon gar nicht anderen Lehrern sagen (du meintest ja, dass du 16 bist, weshalb ich denke, dass das dann auch so ist - bei 6 jährigen wäre das wahrscheinlich nicht so ganz wie beschrieben ). Sie könnten es, wenn du einverstanden wärst, auch nur anderen Lehrern sagen, die dir vielleicht weiterhelfen könnten.

Allerdings kann es sein, dass sie es seinen Eltern (oder einem Elternteil) sagen müssen, wenn es für dich und dein weiteres Leben sehr gefährlich wäre oder werden würde.

Allerdings ist das das, was ich so kenne und von Lehrern weiß, wie es normalerweise abläuft. Also keine 100 %ige Garantie, dass es genauso werden wird

Das habe ich dir genauer ich gestern bereits in einer deiner anderen Fragen erklärt.

Er muss es nicht melden, wenn keine konkrete Suizidgefahr besteht, kann es aber. Sowohl deinen Eltern als auch dem Jugendamt.

Ein normaler Lehrer hat nicht die gleiche Schweigepflicht wie ein Vertrauenslehrer.

Der normale Lehrer darf mit Kollegen reden und die Eltern informieren.

Ein Vertrauenslehrer darf das ohne dein Einverständnis nicht wenn du älter als 14 bist und das bist du ja.

Er darf das nur melden wenn du ihm sagst, das du Suizid begehen möchtest oder das ritzen selbst mitbekommt.

Da es nicht so oft ist und nicht so schlimm sehen das die Lehrer häufig nich nicht als wirklich gefährlich an, obwohl ich finde das jeder art der Selbstverletzung besprochene werden sollte, weil es in fast allen Fällen sehr schlimm wird, aber egal.

Schulsozialarbeiter haben eine Psychologische Ausbildung und informieren daher noch seltener die Eltern, sondern eben nur dann wenn du sagen würdest das du konkret etwas vorhast. Dann würde auch das Jugendamt eingeschaltet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Vertrauensschülerin
Omaannemarie 
Fragesteller
 16.10.2020, 11:59

danke :)

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Hallöchen

Das habe ich in der 7. Klasse auch eine Zeit lang mal gemacht und alle haben richtig Panik geschoben weil man dachte ich würd mich umbringen (schlimme Zeit). Jedenfalls MUSSTE ich dann auch mit einem Vertrauens Lehrer reden und meine Eltern haben mich zwar nie direkt darauf angesprochen aber ich schwör man hat es ihnen erzählt (musste während des Eltern sprechtages dann raus). Naja jetzt 4 Jahre später bin ich in der 11. und keinen juckt das mehr bzw. keiner erinnert sich daran. Bei mir war das damals so eine Phase und ich wusste auch für mich dass ich damals nie etwas gefährliches machen wollte sondern eher Grenzen austesten und sowas.

Ich würde mal sagen du musst DICH fragen ob das nur eine Phase ist oder ob es etwas anderes ist. Hast du Probleme welche zu diesen Aktionen führen oder ist es nur Neugierde?

Du bist 16 (meintest du glaube ich) da kann man denke ich mal in den meisten Fällen mit den Eltern auf einer Augenhöhe reden.

Alles Gute

Jally 🙌🏼

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Omaannemarie 
Fragesteller
 16.10.2020, 11:57

danke

ja hab Probleme. Trau mich nicht mit wem zu reden

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Jally000  16.10.2020, 11:59
@Omaannemarie

Ich würd sagen dass es schon ein guter Schritt ist zu wissen das man Probleme hat und diese Frage hier zu stellen. Ich weiß nicht wie dein Verhältnis zu Eltern/Lehrern/Freunden ist aber du solltest nichts machen wo du dich bei unwohl fühlst. Wenn du lieber anonym bleiben möchtest kannst du auch bei der Nummer gegen Kummer anrufen (habe selber keine Erfahrungen mit denen🤷🏻‍♀️)

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Die Lehrer DÜRFEN. Immerhin bist du minderjährig und sie sind weder Ärzte noch Anwälte die an ein Schweigegelübte gebunden sind.

Trotzdem solltest du dich unbedingt einem Lehrer oder deinen Eltern dirkekt anvertrauen.

Omaannemarie 
Fragesteller
 16.10.2020, 11:51

aber Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrer haben auch Schweigepflicht, außer bei häuslicher gewalt etc

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yamat501  16.10.2020, 11:54
@Omaannemarie

nein nicht immer. Schweigepflicht ist nur in einigen Bundesländern bei Schulsozialarbeitern gegeben und auch da dann limitiert. Spätestens bei SVV sind sie nicht mehr daran gebunden

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yamat501  16.10.2020, 11:56
@Omaannemarie

kommt auf dein BL an, in einigen unterliegen sie keinerlei Schweigepflicht im Gegenteil sie haben sogar eine Auskunftspflicht bzw Informationspflicht

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sportfreak2112  16.10.2020, 12:03
@yamat501

Das was du geschrieben hast ! SP besteht in allen Bundesländern bis zu einem gewissen Grad. Es ist nur von der Art von Vertrauensperson zu VP anders !

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yamat501  16.10.2020, 12:14
@sportfreak2112

Existiert nur auf dem Papier und wird entweder durch elterliche Rechte, Schulgesetze oder §34 StGB ausgehebelt. Und §34 greift bei fast allen Dingen die das Wohl eines Jugendlichen gefährden und stellt die Basis dafür, das der Schulsoziarbeiter überhaupt, das Jugendamt eigenmächtig einschalten darf bei Verdachtsmomenten

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sportfreak2112  16.10.2020, 13:01
@yamat501

Wer sich nicht daran hält bekommt ebenfalls von Eltern beschwerden. Da es auf dem Papier steht halten sich die meisten auch dran, die die es nicht tun bekommen eher Geschimpfe der Eltern als Dankbarkeit für das melden. Hab schon vieles erlebt und kam auch alles schon vor .

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yamat501  16.10.2020, 13:29
@sportfreak2112

Ja mag sein Schulsozialarbeiter ist halt ungünstige Position. Da eure "Schweigepflicht" rechtlich so schwammig ist. Ich hab es da zum Glück einfacher mich kann nur der Patient oder ein Gericht von meiner entbinden.

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