müssen sozialgeld empfänger sogar 1 eueo lottogewinne bekanntgeben?

5 Antworten

Rein vom rechtlichen her muss es natürlich gemeldet und nachgewiesen werden.

Aber seit 2023 gibt es eine Bagatellgrenze von 50 Euro, bis zu diesem Betrag sollte es dann zu keiner Rückforderungen kommen.

Außerdem müsste bei einem solchen Gewinn zumindest der nachweisbare Einsatz als abzusetzender Betrag anerkannt werden.

Du meinst wohl Bürgergeldempfänger.

Ja, theoretisch müssen sie das.

Falls die "Doku" auf RTL und Konsorten lief, solltest Du ihr jedoch nicht unbedingt zu viel Glauben schenken.

Ja und nein.

Grundsätzlich muss alles angegeben werden, was an Einkommen zufließt oder an Vermögen besteht.

Wenn eine Rückforderung von Sozialleistungen 50,- € nicht übersteigen würde, ist von Seiten des Sozialleistungsträgers auf eine Rückforderung zu verzichten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Theoretisch ja, praktisch macht das niemand.

Die meisten lassen sich die Beträge nicht aufs Konto sondern bar in der Lottoannahmestelle ausbezahlen oder investieren es wieder in einen neuen Spielschein.

Nein, das fällt unter Bagatellumsätze.

Du darfst grundlegend bis zu 100 €/Monat anrechnungsfrei dazuverdienen. Das muss aber dann angegeben werden, wenn es sich z. B. um einen wiederkehrenden Zuverdienst handelt. Natürlich darfst du auch mehr als 100 € dazuverdienen, das wird aber dann auf den Regelsatz verrechnet.