Müssen Notärzte auch Strafe zahlen wenn sie während der Fahrt geblitzt werden?

10 Antworten

Das kommt darauf an, was du mit "Notarzt" meinst.

Ein echter Notarzt hat eine bunte Jacke an und fährt gemeinsam mit einem Notfallsanitäter in einem Notarzteinsatzfahrzeug zu lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Menschen. Dabei benutzt er Blaulicht und Martinshorn - er nimmt die sogenannten Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Durch die Signalanlage befiehlt er allen anderen VErkehrsteilnehmern, umgehend freie Bahn zu schaffen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der Sonder-/Wegerechte in Anspruch nimmt die Regeln der StVO ignorieren, so lange er niemand anderen gefährdet. Das bedeutet, dass ein Notarzt im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn auch zu schnell fahren darf und somit keine Strafe zahlen muss, wenn er geblitzt wird (es sei denn, er fährt so viel zu schnell, dass die Gefährdung für andere durch die Raserei zu groß wird. Das ist dann nicht erlaubt). Ist er aber auf dem Rückweg von einem Einsatz und ohne Sondersignal unterwegs, dann nimmt er auch keine Sonderrechte in Anspruch und muss wie jeder normale Verkehrsteilnehmer Strafe zahlen, wenn er geblitzt wird.

Wenn du den kassenärztlichen Notdienst meinst: da ist es schwieriger. Diese Ärzte fahren meist in zivilen Autos ohne Blaulicht. Entsprechend können sie keine Sonder- und Wegerechte geltend machen. Wenn sie zu schnell fahren und geblitzt werden, müssen sie demnach zahlen. Sie können allerdings auf den sogenannten "rechtfertigenden Notstand" nach §34 StGB hoffen - in diesem Paragrafen ist geregelt, dass man straffrei ausgeht, wenn man etwas verbotenes tut, um ein höheres Rechtsgut (also Leib und Leben eines Patienten, z.B.) zu schützen. Voraussetzung ist, dass es keine andere Möglichkeit gab, das gleiche Ziel zu erreichen, das vielleicht weniger verboten gewesen wäre. Wenn der Arzt des kassenärztlichen NOtdienstes also belegen kann, dass er zu schnell fahren musste, um einen Patienten in Lebensgefahr zu retten und dass der Notarzt des Rettungsdienstes nicht rechtzeitig dort hin gekommen wäre, es also keine andere Möglichkeit gab, als zu schnell zu fahren - dann kann auch der kassenärztliche Notdienst straffrei ausgehen, wenn er geblitzt wird. Diese Konstrtuktion ist allerdings ziemlich schwierig zu erreichen ... meist muss er zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jede Person, die eine Art Einsatz Fahrzeug mit Blaulicht oder Martinshorn fährt, erhält jährlich eine so genannte Blaulichtbelehrung. Im wesentlichen geht es darum, diese Instrumente nur im äußersten Notfall einzusetzen wenn also jede Sekunde zählt. Dann fahren diese Fahrzeuge auch über rote Ampeln und brauchen die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nicht zu beachten. Selbst wenn sie dann geblitzt werden, ist der Einsatz im Fahrzeug Buch dokumentiert und begründet. Fazit also: im Einsatz Fall braucht hier kein Bußgeld bezahlt werden.

neben der Feuerwehr fahre noch Einsatzfahrzeuge vom technischen Hilfswerk, vom Deutschen Roten Kreuz oder der DLRG im öffentlichen Straßenverkehr. Alle Fahrer haben eine Blaulichtbelehrung und die Fahrzeuge verfügen über Sonderrechte gemäß Straßenverkehrsordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
surfenohneende  23.12.2019, 23:43
Jede Person, die eine Art Einsatz Fahrzeug mit Blaulicht oder Martinshorn fährt, erhält jährlich eine so genannte Blaulichtbelehrung. Im wesentlichen geht es darum, diese Instrumente nur im äußersten Notfall einzusetzen wenn also jede Sekunde zählt. Dann fahren diese Fahrzeuge auch über rote Ampeln und brauchen die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nicht zu beachten. Selbst wenn sie dann geblitzt werden, ist der Einsatz im Fahrzeug Buch dokumentiert und begründet. Fazit also: im Einsatz Fall braucht hier kein Bußgeld bezahlt werden.

Genau ... Alles Andere würde mehr tote Patienten bedeuten weil der RTW zu spät kommt oder zu spät im Krankenhaus ist ( wie bei Lady Diana ).

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das kommt wohl drauf an ..

wenn kein Notfall besteht ( kein Blaulicht an ) dann muss auch Strafe gezahlt werden.

wenn ein Notfall bestellt ( Blaulicht an ) dann muss natürlich keine Strafe gezahlt werden.

Kommt drauf an, ob diese mit Sonderrechten (Blaulicht) fahren oder nicht. Aber auch die dürfen dann glaube ich in der Stadt maximal 100 km/h fahren oder so(hab ich mal gehört, ob das Stimmt weiß ich nicht).

Die Rechtfertigung von Ärzten, dass sie sich genau auf dieser Fahrt in einer Notstandssituation befunden hätten, ist den Gerichten durchaus geläufig. Ich habe in fast 30-jähriger Berufserfahrung noch keinen Arzt erlebt, der das nicht versucht hätte. Die Erfolgsquote geht aber gegen null. Bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten ( Blaulicht/ Martinshorn ) wird das gar nicht weiter verfolgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung