Müssen in dem Satz Kommata gesetzt werden?
„Er entschloss sich(,) zu gehen(,) und verabschiedete sich.“
Einerseits ist bei einfachen Infinitivgruppen das Komma optional.
Andererseits wird argumentiert, dass die Infinitivgruppe nicht von einem anderen Wort im Satz abhängt, sondern nur eine zusätzliche Information liefert, die auch weggelassen werden könnte. Zum Beispiel:
- Er entschloss sich(,) zu gehen(,) und verabschiedete sich. (Die Infinitivgruppe „zu gehen“ ist nur zur Gliederung des Satzes da und kann weggelassen werden: Er entschloss sich und verabschiedete sich.)
- Er versuchte(,) ins Haus zu gelangen(,) und schlug ein Fenster ein. (Die Infinitivgruppe „ins Haus zu gelangen“ hängt von dem Verb „versuchte“ ab und kann nicht weggelassen werden: Er versuchte und schlug ein Fenster ein. Das ergibt keinen Sinn.)
Stimmt das und müssen daher die Kommata doch gesetzt werden?
2 Antworten
Ich denke, dass da kein Unterschied zwischen den Infinitivgruppen in deinen beiden Beispielen besteht, da...
Er entschloss (zu gehen) sich und verabschiedete sich.
...das "zu gehen" mMn genauso wenig weglassbar ist wie der Infinitiv im zweiten Satz.
Aber auf die Kommaregeln würde sich das eh nicht auswirken. Denn...
- ...du hast kein Substantiv oder Verweiswort, auf das sich der Infinitiv bezieht; von daher wäre selbst bei einem erweiterten Infinitiv das Komma nicht obligatorisch.
- ... das Komma bei einfachen Infinitiven immer weggelassen werden darf.
- ...das Komma bei einfachen oder erweiterten Infinitiv auch immer gesetzt werden darf, wenn der Schreiber das will.
Insofern sind die Kommas in Klammern bei deinen Beispielen mMn erlaubt, aber nicht verpflichtend.
PS: Ein Infinitiv NUR zur Strukturierung des Satzes existiert meines Wissens nicht.
Er entschloss sich zu gehen(,) und verabschiedete sich.
ich denke, dass das komma hier gesetzt werden kann, aber es nicht zwingend notwendig ist. aber der satz „Er entschloss sich und verabschiedete sich.“ macht doch eigentlich gar keinen sinn, weil man nicht weiss, zu was er sich entschloss.
Er versuchte(,) ins Haus zu gelangen(,) und schlug ein Fenster ein.
die kommas sind hier optional, also können, aber müssen nicht gesetzt werden.
hmm, das wusste ich nicht. es sieht in meinen augen einfach falsch aus, nach „Er entschloss sich“ ein komma zu setzten, aber wenn das die regeln sind, kann ich auch nichts dran ändern :D.
Ich sehe es auch so, dass in dem ersten Satz die Kommata gesetzt werden können (im zweiten Satz ist das definitiv der Fall – das steht außer Frage –, der ist nämlich vom Duden bei der optionalen Kommasetzung aufgeführt), aber nicht müssen. Ich kenne nämlich keine Regel, die besagt, dass bei einer Infinitivgruppe Kommata gesetzt werden müssen, sobald die Infinitivgruppe lediglich der Gliederung eines Satzes dient bzw. auch weggelassen werden kann.
Allerdings entferntest du das erste Komma in dem Satz. Daraus schließe ich, dass du es nicht setzen würdest, das Komma danach aber optional wäre. So ist das aber auch nicht richtig. Wenn ein Komma gesetzt wird bzw. wenn man eines setzen möchte, dann ein paariges Komma, also sowohl vor als auch nach der Infinitivgruppe ein Komma.