Motorrad Helm beschädigt?

7 Antworten

Dein Kumpel soll das seiner Haftpflicht melden und diese sagen ihm dann, was benötigt wird. Halte die Rechnung schonmal bereit.


Invalidscope360 
Fragesteller
 25.08.2022, 18:24

Alles klar, vielen Dank :)

1

Ich vermute mal nicht, dass das von der Versicherung gedeckt ist. Eventuell musst du mal deinen Kumpel fragen, ob der versichert ist und das auf seine Versicherung geht.

Auch den Helm ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Du stellst Deine Forderung bei der Haftpflichtversicherer des Krades. Auch das Herumsitzen auf einem Krad würde ich zum Gebrauch des Fahrzeuges zählen, daher ist es kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung (Benzinklausel-Ausschluß). Allerdings ist zu bedenken, dass die Haftpflicht generell nur den Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt. Abhängig vom Alter und dem Neupreis des Helmes kann es daher sinnvoller sein, dass sich der Schädiger und Du ohne Versicherung einigen, denn die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung würde ja auch seinen Schadenfreiheitsrabatt belasten - das lohnt bei keinem fünf Jahre alten 100 EUR Helm.

Tja, du musst schon den Verursache des Schadens verklagen, kann dazu Führen das die Freundschaft leidet.

Sowas könnte eine PRIVATE HAFTPLICHTVESICHERUNG übernehmen, aber das wird sehr schwierig werden, weil da immer eine MOTORKLAUSEL drin ist. Schäden die beim Umgang mit Fahrzeugen entstehen sind nicht abgedeckt.


WECoyote  25.08.2022, 18:23

Ich denke nicht, dass die Benzinklausel hier greift, da es vorrangig um den Helm geht.

1
blackhaya  25.08.2022, 18:24
@WECoyote

Ja wird aber schwierig zu beweisen sein, das der Schaden von einem Fussgänger verursacht worden ist, und nicht beim Fahren des Fahrzeuges.

Ist halt ein beliebter Versicherungsbetrug Schäden an Fahrzeugen über die private Haftplicht abrechnen zu wolen.

0
WECoyote  25.08.2022, 18:26
@blackhaya

Das Fahrzeug wurde nicht gefahren. Die sollen einfach schildern, was passiert ist. Nochmal, es geht um den Helm, nicht um Schäden an den Fahrzeugen!

1
migebuff  26.08.2022, 00:44
@WECoyote

Der Gebrauch, auf den es bei der Benzinklausel ankommt, umfasst mehr als nur das Fahren. Auch das Parken, Be- und Entladen, Schieben usw sind kraftfahrzeugtypische Vorgänge, die eine Betriebsgefahr verwirklichen. Die Versicherung müsste hier erst klären, ob dieses Herumlümmeln auf dem Moped noch zum normalen Gebrauch zählt. Das wird wohl auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.

1
wattdennnu2  26.08.2022, 13:40
@migebuff
Die Versicherung müsste hier erst klären, ob dieses Herumlümmeln auf dem Moped noch zum normalen Gebrauch zählt.

Das ist kein Gebrauch, sondern Herumlümmeln.

0