Moped Verkäufer macht falsche angaben?
Hi, hab im Herbst letztes Jahr eine S51 Enduro geholt bei einem Zweirad Händler. Bin dort bisschen Probe gefahren und aufs wesentliche äußere geschaut und dann gekauft. Beim Verkauf wurde gesagt das das Moped eine S51 Vape Zündung besitzt. Jetzt macht das Moped nur noch probleme und als ich nachgeschaut habe hab ich gesehen das das keine Vape Zündung, sondern irgendwas billiges importiertes ist was einer nahe zündung nicht wirklich nah kommt. Die Zündspule wird warm, das ist denke ich mal auch das Problem warum es nicht funktioniert. Jetzt wäre der nächste Schritt mir ne neue Vape zündung zu holen, aber 300€+ extra für etwas bezahlen was eigentlich verbaut sein sollte finde ich unfair. Kann man den Verkäufer da irgendwie belangen? Es gibt keine Garantie auf das Moped, aber er kann ja trotzdem nicht einfach falsche angaben machen oder?
2 Antworten
Hast du ne Rsv? Dann geh gegen vor.
Ich bezweifle jetzt schonmal, sollte es Papiere geben, deren Echtheit bzw deren Gültigkeit.
Du hast Gewährleistung, da kommt man als Händler nicht raus.
Jenachdem ob du noch im ersten Teil der Beweislastumkehr bist, ist er in der Pflicht zu beweisen, dass eine Vape verbaut wurde
Problem ist, dass du vermutlich nichts beweisen kannst und es schon im Kaufvertrag stehen müsste für eine sichere Zusicherung. Abgesehen davon konntest du ja jetzt offenbar relativ problemlos herausfinden, dass eine andere Zündung verbaut ist – d.h. dann gleichzeitig andersrum, dass du das Zweirad vor dem Kauf nicht hinreichend begutachtet hast…
Ich persönlich würde keine juristische Anstrengung starten. Ich würde mal freundlich, aber bestimmt beim Händler auftauchen und das zur Diskussion stellen. Dabei aber höflich bleiben. Im Idealfall – an den ich noch nicht wirklich glaube – rüstet er es dir komplett nach. Aber zumindest ein finanzielles Entgegenkommen könnte ich mir vorstellen. Vielleicht baut es dir zum Selbstkostenpreis ein oder so.
Ja ist halt nicht das erste was man macht den herzkasten aufzuschrauben. Der unterschied liegt zur Vape halt auch am Polrad, heißt man hätte den Motor aufschrauben müssen um das zu sehen. Ist halt ärgerlich aber im Kaufvertrag steht nix von Vape, Halt nur S51E
Wenn es tatsächlich ein Händler ist, muss er mindestens die gesetzliche Gewährleistung geben, bei gebrauchten Teilen auf ein Jahr verkürzbar, bei Neuteilen zwei Jahre.
Er meinte das er nix machen kann
Ist doch kein Problem, dann soll er bei der nächsten Zweiradwerkstatt anrufen, das Fahrzeug auf seine Kosten bei dir abholen und reparieren lassen. Irgendeine Lösung wird er schon finden, um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. Hast du ihm bereits eine Frist gesetzt?
Angerufen hab ich den Händler auch vorhin schon und ihm die situation geschildert und ihn nach der Zündung gefragt. Er meinte das er nix machen kann da er die nur verkauft und nicht zusammenbaut. Das hatte er aber als wir das bei ihm gekauft haben noch anders gesagt. Da hieß es noch er baut die zusammen mit einem Kumpel... Kommt mir alles ziemlich komisch vor bei dem der weiß schon warum er keine Garantie geben wollte